Die Europäische Kommission hat der Verlängerung der
Laufzeit des deutschen Filmförderfonds (DFFF) bis zum 31. Dezember
2015 sowie der Änderung der Richtlinien zugestimmt. Dazu erklären der
kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Wolfgang Börnsen (Bönstrup), und der Obmann der Arbeitsgruppe Kultur
und Medien, Marco Wanderwitz:
„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die Billigung des
Deutschen Filmförderfonds (DFFF) durch die Europäische Kommission.
Die Kinomitteilung der Europäischen Kommission aus dem Frühjahr 2012
hat den Fortbestand des DFFF zunächst in Frage gestellt. Eine
nationale Förderung, wie sie in Deutschland stattfindet, wäre nicht
mehr möglich gewesen. Nun hat die Europäische Kommission der
Verlängerung der Laufzeit und den Änderungen der Richtlinien des
Deutschen Filmförderfonds zugestimmt.
Durch den Fonds, der im Jahr 2007 von der unionsgeführten
Bundesregierung ins Leben gerufen wurde, konnten bis Ende August 2012
insgesamt 580 sowohl deutsche als auch internationale
Filmproduktionen mit Mitteln von rund 329 Millionen Euro gefördert
werden. Die Bundesregierung stellt dafür jährlich 60 Millionen Euro
zur Verfügung. Dabei werden bis zu 20 Prozent der in Deutschland
ausgegebenen Produktionskosten erstattet. Diese 60 Millionen Euro
erzeugen Folgeinvestitionen in Deutschland in der sechsfachen Höhe
und schaffen Arbeitsplätze in unseren Kreativbranchen. Deshalb sind
wir sehr erfreut, dass der DFFF bis 2015 verlängert werden kann.
Seh- und hörbehinderten Menschen soll der gleichberechtigte Zugang
zu Kinofilmen erleichtert werden. Deswegen haben wir die Herstellung
barrierefreier Fassungen als Fördervorrausetzung in die Richtlinien
des DFFF aufgenommen.“
Pressekontakt:
CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de
Weitere Informationen unter:
http://