Börnsen/Wanderwitz: Film für alle wird endlich Realität

Am heutigen Donnerstag verabschiedet der Deutsche
Bundestag den Antrag der Koalitionsfraktionen „Barrierefreies
Filmangebot umfassend ausweiten – Mehr Angebote für Hör- und
Sehbehinderte“ (Drs. 17/7709). Dazu erklären der kultur- und
medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang
Börnsen (Bönstrup), und der zuständige Berichterstatter Marco
Wanderwitz:

„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich für den barrierefreien
Zugang zu Spiel- und Dokumentarfilmen für alle ein. Alle öffentlich
geförderten Filme müssen zukünftig für Hör- und Sehgeschädigte
ausgestattet sein. 11,7 Prozent der Bevölkerung leben mit einer
Behinderung. Aber nur eine verschwindend geringe Anzahl von Filmen
war bislang barrierefrei zugänglich.

Dieser unhaltbare Zustand wird geändert. Der Antrag von CDU/CSU
und FDP hat die Bundesregierung vor einem Jahr aufgefordert, die
barrierefreie Ausstattung öffentlich geförderter Filme als
verbindliches Förderkriterium gesetzlich festzuschreiben.
Kulturstaatsminister Bernd Neumann MdB setzt dies mit dem
Regierungsentwurf für die Novelle des Filmförderungsgesetzes nun
sachgemäß und problembewusst um. Untertitel und Audiodeskription für
Sehgeschädigte werden verpflichtend. Im Gesetzentwurf wird auch die
behindertengerechte Umrüstung von Kinosälen stärker begünstigt.

Auch die Richtlinien des Deutschen Filmförderfonds (DFFF) werden
zu Jahresbeginn entsprechend geändert. Damit steht Hör- und
Sehgeschädigten ab sofort das zeitgenössische Filmschaffen unseres
Landes offen. Die Filmwirtschaft trägt diesen Wandel aus Überzeugung
mit. Dies ist ein Meilenstein für die Inklusion im Kultur- und
Medienbereich.

Auch das filmische Erbe Deutschland soll Hör- und Sehgeschädigten
nicht vorenthalten bleiben. Hier will die CDU/CSU-Fraktion gemeinsam
mit der Filmbranche nach Lösungen suchen, wie bei der Digitalisierung
des Filmerbes Zug und Zug eine barrierefreie Ausstattung finanziert
werden kann.“

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