Die Boerse Stuttgart GmbH konnte das seit vielen Jahren laufende Spruchverfahren zum Abschluss bringen. Das Verfahren war im Jahr 2008 von mehreren außenstehenden Aktionären der EUWAX Aktiengesellschaft angestrengt worden, nachdem die Rechtsvorgängerin der Boerse Stuttgart GmbH mit der EUWAX Aktiengesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen hatte. Darin wurden unter anderem eine Barabfindung – die sogenannte Garantiedividende – und eine Ausgleichszahlung für angediente Aktien geregelt.
Mehrere außenstehende Aktionäre hatten im Spruchverfahren beantragt, die Höhe der Barabfindung und der Ausgleichszahlung gerichtlich überprüfen zu lassen. Die Boerse Stuttgart GmbH hat das Spruchverfahren in erster Instanz gewonnen und sich nun in zweiter Instanz mit den noch beteiligten außenstehenden Aktionären auf einen Vergleichsabschluss geeinigt. Damit konnte das Verfahren nach über 12 Jahren beendet werden.
Das Ende des Spruchverfahrens hat keinen Einfluss auf den bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Solange der Vertrag besteht, wird die Garantiedividende in unveränderter Höhe von der Boerse Stuttgart GmbH an die außenstehenden Aktionäre der EUWAX Aktiengesellschaft gezahlt.
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