Börsen-Zeitung: Kuh vom Eis, Kommentar zu Stresstest und Helaba von Bernd Wittkowski

Die Träger stimmen überein, das Land wird sich
verpflichten, der Sparkassenverband verpflichtet sich, auf etwas
hinzuwirken, die Träger werden weitere Schritte einleiten, sie
vereinbaren obendrein, auftretende Probleme in weiteren Gesprächen zu
lösen etc. pp. Wer ein solches Kauderwelsch im ersten juristischen
Staatsexamen als Formulierungsvorschlag für eine rechtsverbindliche
Zusage anböte, wäre bei seinem persönlichen Stresstest glatt
durchgerasselt. Schließlich ist das gewünschte Ergebnis vom Eintritt
zahlreicher Bedingungen abhängig. Was wäre denn zum Beispiel, wenn
einzelne Sparkassen sich weigerten, bei der Helaba gehaltene stille
Einlagen entsprechend dem dringenden Wunsch des Verbandes anzupassen?
Schickt man ihnen dann die Prüfungsstelle auf den Hals?

So weit wird es wohl nicht kommen – trotz aller Imponderabilien,
welche die Erklärung der Länder Hessen und Thüringen sowie des
regionalen Sparkassenverbandes noch birgt. Es ist das Bemühen aller
Beteiligten inklusive Bankenaufsicht erkennbar, die Kuh vom Eis zu
kriegen. Bei ihrem schon jetzt vermurksten Stresstest hatte die neue
europäische Aufsichtsbehörde EBA ohne Not und gegen geltende Regeln
durch willkürliche Nichtberücksichtigung stiller Einlagen als hartes
Kernkapital zumindest zwei gesunde und krisenresistente Institute –
neben der Helaba die Nord/LB – von vornherein zu Sitzenbleibern
bestimmt. Bundesregierung und die deutschen Aufseher sahen diesem
Treiben lange sprach- und tatenlos zu. Nun geben sich BaFin und
Bundesbank und mit ihnen anscheinend auch die EBA mit der dünnen
Absichtserklärung der Helaba-Träger zufrieden. Das war allerhöchste
Zeit, denn der fahrlässig herbeigeführte Reputationsschaden, den man
nun reparieren will und muss, um nicht bald noch ein paar mehr
angeschlagene Banken zu haben, begann sich bei Helaba & Co. längst zu
manifestieren. Kunden fragen ja schon mal nach, was denn da los ist,
wenn ihre Bank geradezu systematisch stigmatisiert wird.

Höchste Zeit war es übrigens auch für die Träger: Den kleinsten
gemeinsamen Nenner, auf den man sich jetzt verständigt hat, hätten
vorausschauende Politiker schon vor drei oder besser sechs Monaten
beschlossen. Dazu muss sich eine Landesregierung natürlich auch
intern einig sein. Und dann hätte Wiesbaden schon mal das eine oder
andere Vorgespräch mit der EU-Kommission führen können. Denn ob die
Kuh wirklich vom Eis ist, wird – selbst wenn alle anderen Bedingungen
erfüllt sein sollten – erst in Brüssel nach beihilferechtlicher
Beurteilung entschieden.

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