In diesen Tagen ist, wenn über Einlagensicherung
diskutiert wird, das Argument zu hören, es könne doch wohl nicht
sein, dass deutsche Banken für die Probleme spanischer oder
zyprischer Kreditinstitute haften sollen. Mit Verlaub: Das müssten
sie im Ernstfall bereits heute. Die Abwicklung von Pleitebanken ist
längst europäisiert. Pauschale Warnungen vor einer Mithaftung allein
taugen daher nicht so recht in der Einlagensicherungsdebatte.
Trotzdem hat, wer sich gegen eine Vergemeinschaftung ausspricht,
durchaus Argumente auf seiner Seite. Das gewichtigste ist, dass –
anders als beim Abwicklungsfonds – direkt das Vertrauen in die
Absicherung des eigenen Ersparten berührt ist.
Ein Vergleich: In den Vorjahren hatte Griechenland regelmäßig mit
verheerenden Waldbränden zu kämpfen. Dass die EU-Partner in dieser
Not finanzielle Unterstützung mobilisierten und Gerät ausliehen, war
innerhalb der Union nicht strittig. Zank gab es allerdings, als
zwischenzeitlich immer mehr Rettungsmannschaften nach Griechenland
abgeordnet werden sollten und die heimischen Feuerwehren Alarm
schlugen, in den Heimatstaaten entstünden Engpässe. Was ist, wenn–s
bei uns zu Hause brennt? Diese Frage trug dazu bei, dass die Debatte
drehte.
Das gestern gestartete EU-Gesetzgebungsverfahren wird eben diese
Frage provozieren. Zwar ist nicht zu erwarten, dass Deutschlands
Sparer umgehend ihre Hausbanken stürmen und Einlagen abziehen.
Trotzdem muss Europa viel mehr als bei bisherigen Maßnahmen der
Bankregulierung darauf achten, dass jeder Eindruck vermieden wird,
andere bekämen quasi bedingungslos Zugriff auf die für die deutsche
Kundschaft reservierten Rücklagen. Denn Sorgen um den wirkungsvollen
Schutz der Einlagen könnten eine schleichende Flucht aus Konten
auslösen – gerade in Zeiten, in denen die Guthaben auf der Bank
ohnehin kaum Zinsen abwerfen.
Der vorgelegte Verordnungsentwurf der EU enthält einige
vertrauensbildende Schritte – etwa die Vorgabe, dass zunächst
nationale Töpfe aufgefüllt sein müssen, bevor es Geld aus dem
Euro-Fonds gibt. Andere Elemente einer fairen und deshalb akzeptablen
Risikoteilung jedoch müssen erst konkretisiert und beschlossen
werden, bevor eine europäische Einlagensicherung in Frage kommt. Das
gilt für den wachsweichen Aufgabenkatalog zur Risikominderung ebenso
wie für die Neuberechnung individueller Bankbeiträge, die dem
Risikoprofil angepasst werden sollen, um Anreize für solides
Bankmanagement zu setzen.
Pressekontakt:
Börsen-Zeitung
Redaktion
Telefon: 069–2732-0
www.boersen-zeitung.de