Die Verständigung über den Schutz von
Sparguthaben bis 100.000 Euro wird von vielen Seiten beklatscht.
Genossenschaftsbanken und Sparkassen sind erleichtert, dass nicht an
der Institutssicherung gerüttelt wird. Deutschlands private Banken
sind zufrieden, weil auch sie – noch – keine Vergemeinschaftung der
Einlagensicherung wünschen und die Zielausstattung mit 0,8% der
gesicherten Einlagen letztlich einen Tick niedriger ausfällt als
erwartet. Die französischen Wettbewerber dürfen sich über einen
Rabatt freuen, den sie mit dem fragwürdigen Argument erstritten
haben, dass ihre heimischen Geldhäuser ohnehin so groß sind, dass
deren Kundschaft kaum durch einen Einlagensicherungsfonds geschützt
werden. Wenn sie ins Wanken geraten sollten, müssten sowieso ganz
andere Geldquellen „eingebailt“ werden. EU-Kommissar Michel Barnier
schließlich ist glücklich, dass die überfüllte Gesetzgebungspipeline
etwas geleert wird und er erneut europäische Regeln durchgesetzt hat.
Allein: Wenn alle jubeln, drängen sich zwei Fragen auf. Erstens:
Warum musste man nach den Annäherungen im Vorjahr noch so lang
verhandeln? Und: Haben alle Beteiligten wirklich das Gleiche im Sinn,
wenn sie Beifall klatschen? Für Frage eins gibt es in der Tat keine
gute Antwort – zumal die Positionen vor Monaten schon einmal recht
nahe an dem jetzt erzielten Kompromiss lagen. Die Antwort auf Frage
zwei signalisiert derweil, dass die gestrige Verständigung eher als
Kompromiss beschrieben werden sollte denn als Einigung. Denn wirklich
einig darüber, wie Europas Sparer geschützt werden sollen, sind die
Beteiligten nicht.
Aus deutscher Sicht schafft das Regelwerk Sicherheit, gerade ohne
dass die Haftung vergemeinschaftet werden muss – die Notwendigkeit
für gemeinsame EU-Sicherungseinrichtungen schwindet somit. Ganz
anders sehen es Südländer und EU-Kommission. Für sie ist die
Harmonisierung nationaler Systeme der nächste Schritt hin zu einer
einheitlichen Einlagensicherung mit einheitlichem Fonds – deshalb der
ständige Bezug auf die Bankenunion, deshalb die bewusst enge
Verbindung der zwei Gesetzgebungsverfahren über Einlagensicherung und
Abwicklung, die gar nicht unbedingt so eng gekoppelt sind.
Nächsten Sommer gibt es zwar eine Zwangspause durch Europawahlen
und Personalwechsel. Aber weder die Verbünde noch die Bundesregierung
sollten sich der Illusion hingeben, dass die Forderung einer
vergemeinschafteten Einlagensicherung vom Tisch ist.
(Börsen-Zeitung, 19.12.2013)
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