Der Vorgang ist einmalig in der Deutschen Versicherungswirtschaft.
Ehemalige Versicherte werden am Erlös des Börsengangs ihres
Versicherers beteiligt. Die jeweiligen Ansprüche wurden bereits 1994
in einem so genannten Berechtigungsschein dokumentiert. Rund 600.000
Berechtigte erhielten dieses mit drei Coupons versehene Wertpapier.
Zwischen 2007 und 2009 flossen den Berechtigten bereits über 173
Mio. Euro zu, sofern sie den Coupon 1 eingereicht hatten. Seit dem
30. September 2009 und noch bis zum 1. Oktober 2012 kann nun der
Coupon 2 eingelöst werden. Die Inhaber können anteilige Werte in
einem Gesamtvolumen von 265 Mio. Euro erwarten. Bis Ende April dieses
Jahres wurde etwas mehr als die Hälfte dieses Betrages eingelöst.
Die DBV, vollständige Bezeichnung: DBV Öffentlichrechtliche
Anstalt für Beteiligungen, bezeichnet diese Summe als
Abschlagszahlung auf den Liquiditätsüberschuss, der nach dem Ende der
Einreichungsfrist für den Coupon 2 noch eine zusätzliche
Schlusszahlung folgt. Sie speist sich vor allem aus den während der
Einlösungszeitspanne nicht abgerufenen Geldern und steht daher zu
diesem Zeitpunkt auch in der Höhe noch nicht fest.
Diese Vorgehensweise mache den Einsatz des Coupon 3 überflüssig,
so DBV-Vorstandsvorsitzender Hans-Joachim Krauß, da die gesamten zur
Verfügung stehenden Mittel über den laufenden Coupon ausgeschüttet
werden können. Trotzdem rät Krauß allen Berechtigten den
Berechtigungsschein selbst und den Coupon 3 vorsichtshalber weiter
aufzubewahren.
Coupon 2 kann bei den Filialen der Commerzbank, der
Hypovereinsbank, den Volks- und Raiffeisenbanken sowie bei einer
Reihe von Sparkassen eingereicht werden. Der ausgeschnittene Coupon
soll bei den Kreditinstituten mit einem Einreichungsformular
vorgelegt werden. Alle wichtigen Informationen gibt es online unter
www.dbvoer.de oder über die Service-Nummer 01803 202608 (9ct/min).
Einen Berechtigungsschein erhalten haben Versicherungsnehmer der
ehemaligen Deutsche Beamten-Versicherung Öffentlichrechtliche Lebens-
und Renten-Versicherungsanstalt, deren Lebens- und
Rentenversicherungsverhältnisse am 31. Dezember 1989 schon und am 26.
April 1990 noch bestanden und bei denen keine Gesamtentschädigung
vorgenommen wurde. Alle anderen Kunden der ehemaligen DBV-Gruppe
haben keinen Berechtigungsschein erhalten.
Pressekontakt:
Hartmut Gramberg
Pressesprecher
DBV Öffentlichrechtliche Anstalt für Beteiligungen
Wiesbaden
Tel.: 0611 – 363 13 694
E-Mail: Hartmut.Gramberg@dbvoer.de
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