Bombardier /
Bombardier gibt frühzeitige Wahrnehmung seiner Rückkaufangebote für 2013
fällige, variabel verzinste vorrangige Anleihen sowie für 2014 fällige,
8-prozentige vorrangige Anleihen bekannt
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MONTREAL, QUEBEC–(Marketwire – November 5, 2010) – (TSX: BBD.A)(TSX: BBD.B)
NICHT ZUM VERTRIEB AN PERSONEN BESTIMMT, DIE SICH IN DER REPUBLIK ITALIEN
AUFHALTEN ODER DORT WOHNHAFT SIND
Bombardier Inc. gab heute die frühzeitige Wahrnehmung seiner zum Rückkauf
angebotenen variabel verzinsten Anleihen mit Fälligkeit im Jahr 2013 (Common
Code: 027397859 / ISIN: XS0273978592 (Reg. S) / Common Code: 027397891 / ISIN:
XS0273978915 (144A)) (die „variabel verzinsten Anleihen“) sowie aller 2014
fälligen, 8-prozentigen Anleihen (CUSIP: C10602AK3 / ISIN: USC10602AK32 (Reg. S)
/ CUSIP: 097751AM3 / ISIN: US097751AM35 (144A)) (die „8-prozentigen Anleihen“,
gemeinsam mit den variabel verzinsten Anleihen allgemein als die „Anleihen“
bezeichnet) des Unternehmens bekannt. Diese Meldung erfolgt entsprechend der
Bedingungen der zuvor veröffentlichten Rückkaufangebote (beide ein separates
„Rückkaufangebot“, gemeinsam als „Rückkaufangebote“ bezeichnet). Die
Rückkaufangebote erfolgen gemäß der Bedingungen des am 21. Oktober 2010
veröffentlichten Kaufangebots (das „Kaufangebot“). In Bezug auf die 8-
prozentigen Anleihen des Unternehmens gilt ausschließlich das dazugehörige
Übertragungsschreiben.
Die für die variabel verzinsten Anleihen zuständige Abwicklungs- und
Informationsstelle hat Bombardier darüber in Kenntnis gesetzt, dass variabel
verzinste Anleihen mit einem Gesamtnennwert von 251.954.000 EUR auf gültigem
Wege zum Kauf angeboten und entsprechend der im Rückkaufangebot für diese
Anleihen festgelegten Frist am 4. November 2010 um 12:01 Uhr Ortszeit New York
City (Datum und Uhrzeit im Zusammenhang mit jedem Rückkaufangebot als
„frühzeitiges Teilnahmedatum“ bezeichnet) nicht wieder zurückgezogen wurden. Die
für die 8-prozentigen Anleihen entsprechend des Rückkaufangebots zuständige
Verwahrungs- und Informationsstelle hat Bombardier darüber in Kenntnis gesetzt,
dass 8-prozentige Anleihen mit einem Gesamtnennwert von 144.600.000 USD auf
gültigem Wege zum Kauf angeboten und vor Ablauf der frühzeitigen Teilnahmefrist
nicht wieder zurückgezogen wurden. Diese Beträge entsprechen etwa 52 % des
Gesamtnennwerts noch ausstehender variabel verzinster Anleihen sowie etwa 38 %
des Gesamtnennwerts noch ausstehender 8-prozentiger Anleihen.
Entsprechend der zuvor bekannt gegebenen Bedingungen der beiden Rückkaufangebote
erklärte sich Bombardier heute zum Rückkauf aller entsprechend des jeweiligen
Kaufangebots gültig zum Kauf angebotenen und nicht vor Ablauf der frühzeitigen
Teilnahmefrist zurückgezogenen Anleihen bereit. Der Kaufpreis für die variabel
verzinsten Anleihen mit einem Gesamtnennwert von 251.954.000 EUR beträgt
1.001,25 EUR je 1.000 EUR Nennwert in Form variabel verzinster Anleihen. Der
Kaufpreis für die 8-prozentigen Anleihen mit einem Gesamtnennwert von
144.600.000 USD beträgt 1.042,50 USD je 1.000 USD Nennwert in Form 8-prozentig
verzinster Anleihen. Hinzu kommen in beiden Fällen aufgelaufene und unbezahlte
Zinsen; der Auszahlungstag selbst wird dabei nicht berücksichtigt. Bombardier
beabsichtigt, die Zahlung für die zum Rückkauf akzeptierten Anleihen spätestens
bis zum 5. November 2010 abzuwickeln.
Auf dieser Grundlage wurden variabel verzinste Anleihen mit einem Gesamtnennwert
von 230.529.000 EUR sowie 8-prozentige Anleihen mit einem Gesamtnennwert von
240.400.000 USD zum Ablauf der frühzeitigen Teilnahmefrist nicht auf gültigem
Wege angeboten. Dies können Inhaber dieser Anleihen jedoch noch bis zum 19.
November 2010 um 12:01 Uhr Ortszeit New York City nachholen, es sei denn, das
Angebot wird verlängert oder zu einem früheren Zeitpunkt abgeschlossen (Datum
und Uhrzeit des Rückkaufangebots können entsprechend der Bedingungen des
jeweiligen Rückkaufangebots verändert werden, das „Ablaufdatum“). Wie im
Rückkaufangebot festgelegt erhalten Inhaber von Anleihen, die erst nach dem 4.
November 2010 um 12:01 Uhr Ortszeit New York City, jedoch noch vor Ablauf des
Ablaufdatums zum Kauf akzeptiert werden, den jeweils ansetzbaren Gegenwert für
den Rückkauf, jedoch nicht den Zuschuss für eine frühzeitige Wahrnehmung des
Rückkaufangebots. Darüber hinaus werden alle Inhaber von Anleihen, die im Rahmen
des Rückkaufangebots zum Kauf akzeptiert wurden, die ab dem letzten
Zinszahlungstermin bis zum ansetzbaren Auszahlungstermin aufgelaufenen und noch
nicht ausgezahlten Zinsen für ihre Anleihen erhalten – mit Ausnahme des
Auszahlungstermins selbst. Wie am 2. November 2010 bekannt gegeben verfolgt
Bombardier die Absicht, alle variabel verzinsten Anleihen sowie alle 8-
prozentigen Anleihen, die im Rahmen des Rückkaufangebots nicht gültig zum Kauf
angeboten und letztlich akzeptiert wurden, am 2. Dezember 2010 aufzukaufen.
Entsprechend der jeweils dazugehörigen vertraglichen Bedingungen werden dabei
für die variabel verzinsten Anleihen der Pariwert und für die 8-prozentigen
Anleihen 104,0 % des Nennwerts zuzüglich der jeweils anfallenden aufgelaufenen
und unbezahlten Zinsen angesetzt.
Die Bedingungen der beiden Rückkaufangebote verändern sich hierdurch nicht; die
im Kaufangebot festgehaltenen Bedingungen haben nach wie vor Bestand. Bombardier
geht davon aus, alle Anleihen, die vor Ablauf der frühzeitigen Teilnahmefrist
auf gültigem Wege zum Kauf angeboten und nicht zurückgezogen oder zuvor zum Kauf
akzeptiert wurden, innerhalb von drei Werktagen infolge des Ablaufdatums zum
Kauf zu akzeptieren.
Weder Bombardiers Vorstand, noch Konsortialführer, Abwicklungs- und
Informationsstelle oder die Treuhänder der jeweiligen Wertpapierart sprechen
Empfehlungen dahingehend aus, ob Inhaber von Anleihen diese in vollem Umfang
oder in Teilen abtreten oder behalten sollten. Niemandem wurde seitens des
Unternehmens oder anderen involvierten Parteien die Erlaubnis erteilt, in diesem
Zusammenhang eine Empfehlung auszusprechen. Inhaber von Anleihen müssen daher
selbstständig entscheiden, ob sie ihre Anleihen zum Kauf anbieten, und wenn dies
der Fall sein sollte, in welchem Umfang Anleihen zum Kauf angeboten werden.
Alle variabel verzinsten vorrangingen Anleihen werden in Form einer
Girosammelverwahrung bei einer gemeinsamen Verwahrstelle bzw. deren Vertreter im
Namen der Euroclear Bank S.A./N.V. sowie Clearstream Banking, societe anonyme,
aufbewahrt. Alle 8-prozentigen Anleihen werden in Form einer
Girosammelverwahrung in den Einrichtungen von The Depository Trust Company
(„DTC“) verwahrt. Sollten Sie über Makler, Händler, Banken,
Treuhandgesellschaften oder über Finanzintermediäre bzw. einen Vertreter in den
Besitz von Anleihen gelangt sein, so müssen Sie sich mit diesem/dieser Makler,
Händler, Bank, Treuhandgesellschaft oder Finanzintermediär bzw. dem Vertreter in
Verbindung setzen, sollten Sie Ihre Anleihen im Rahmen des Angebots zum Kauf
anbieten. Sie sollten außerdem in Erfahrung bringen, ob dieser/diese Makler,
Händler, Bank, Treuhandgesellschaft oder Finanzintermediär bzw. sein Vertreter
für das Angebot von Anleihen in Ihrem Namen Gebühren veranschlagt. Sie sollten
sich von Ihrem Makler, Händler bzw. Ihrer Geschäftsbank, Treuhandgesellschaft
bzw. Ihrem Finanzintermediär oder einem rechtmäßigen Vertreter zudem jene
Fristen bestätigen lassen, innerhalb derer Sie Ihre Anweisungen zum Angebot von
Anleihen abgeben müssen, da die von Vertretern festgesetzten relevanten Fristen
früher als die hier veröffentlichten Fristen ablaufen werden.
Bombardier hat die London-Filiale der Deutschen Bank AG und Deutsche Bank
Securities Inc. für diese Rückkaufangebote direkt sowie mittels ihrer jeweiligen
Partner als Konsortialführer beauftragt. Bombardier hat Lucid Issuer Services
Limited als Abwicklungs- und Informationsstelle für Anleihen mit variabler
Verzinsung und i-Deal LLC als Depot- und Informationsstelle für die 8-
prozentigen Anleihen beauftragt.
Für zusätzliche Informationen hinsichtlich der Inhalte der Rückkaufangebote für
variabel verzinste Anleihen wenden Sie sich unter der Rufnummer
+44 20 7545 8011 direkt an die London-Filiale der Deutschen Bank AG. Für eine
Kopie des Kaufangebots sowie für weitere Fragen bezüglich des Angebots variabel
verzinster Anleihen wenden Sie sich unter der Rufnummer +44 20 7704 0880 oder
per E-Mail an bombardier@lucid-is.com direkt an Lucid Issuer Services Limited.
Für weitere Informationen bezüglich der Bedingungen des Rückkaufangebots der 8-
prozentigen Anleihen wenden Sie sich unter den Rufnummern (866) 627-0391
(gebührenfrei) bzw. (212) 250-2955 (R-Gespräch) direkt an Deutsche Bank
Securities Inc. Für eine Kopie des Kaufangebots und des Übertragungsschreibens
der 8-prozentigen Anleihen sowie für Fragen bezüglich des Angebots der 8-
prozentigen Anleihen wenden Sie sich unter den Rufnummern (888) 593-9546
(gebührenfrei) bzw. (212) 849-5000 (Banken und Makler) oder per E-Mail an
tenderoffer@ipreo.com direkt an i-Deal LLC.
In Rechtsgebieten, in denen ein derartiges Angebot bzw. Ersuchen illegal ist,
stellt diese Bekanntmachung kein Angebot bzw. keine Einholung einer Zustimmung
zum Verkauf von Wertpapieren jeglicher Art dar. In Rechtsgebieten, in denen
Wertpapier-, Blue-Sky- oder sonstige Gesetze verlangen, dass Rückkaufangebote
durch einen zugelassenen Makler oder Händler erfolgen, werden die
Rückkaufangebote durch Konsortialführer bzw. durch einen oder mehrere Makler
oder Händler erfolgen, die entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen in diesem
Rechtsgebiet zugelassen sind. Die an dieser Stelle erwähnten Wertpapiere wurden
und werden nicht entsprechend des US-amerikanischen Wertpapiergesetzes von 1933
(das „Wertpapiergesetz“) in seiner abgeänderten Fassung bzw. sonstiger
Wertpapiergesetze anderer Rechtsgebiete registriert und dürfen ohne vorherige
Registrierung bzw. Befreiung von den gültigen zulassungsrechtlichen Bestimmungen
des Wertpapiergesetzes in den Vereinigten Staaten bzw. US-amerikanischen Bürgern
weder angeboten noch verkauft werden. Die an dieser Stelle erwähnten Wertpapiere
wurden und werden entsprechend gültiger kanadischer Wertpapiergesetze nicht für
den öffentlichen Verkauf zugelassen. Dementsprechend darf ein Kaufangebot bzw.
der Verkauf dieser Wertpapiere in Kanada nur dann erfolgen, wenn die Transaktion
entsprechend gültiger Wertpapiergesetze von den zulassungsrechtlichen
Bestimmungen bezüglich Emissionsprospekt und Händler befreit ist.
Die Offenlegung dieser Bekanntmachung sowie sonstiger Dokumente und
Informationsmaterialien im Zusammenhang mit dem Kaufangebot ist nicht erfolgt.
Derartige Dokumente und/oder Informationsmaterialien wurden außerdem nicht im
Sinne des 21. Abschnitts des Financial Services and Markets Act aus dem Jahr
2000 durch eine autorisierte Person freigegeben. Dementsprechend dürfen
derartige Dokumente und/oder Informationsmaterialien nicht an die Öffentlichkeit
im Vereinigten Königreich verteilt oder weitergegeben werden. Die Verbreitung
derartiger Dokumente und/oder Informationsmaterialien als Werbung für
Finanzprodukte erfolgt im Vereinigten Königreich ausschließlich an Personen, die
der Definition eines Investmentspezialisten entsprechen (wie in Artikel 19(5)
des Erlasses „Financial Services and Markets Act 2000“ (Finanzwerbung) aus dem
Jahr 2005 (der „Erlass“) definiert, bzw. an Personen, die Artikel 43(2) des
Erlasses entsprechen oder an sonstige Personen, denen diese Materialien aufgrund
weiterer Bestimmungen des Erlasses rechtmäßig zugänglich gemacht werden.
In der Republik Italien („Italien“) gilt das Kaufangebot weder direkt noch
indirekt. Die Kaufangebote sind entsprechend italienischer Gesetze und
Regulierungen nicht Gegenstand der Clearing-Verfahren der Commissione Nazionale
per le Societa e la Borsa („CONSOB“) und/oder der italienischen Zentralbank und
werden daher auch nicht zur Genehmigung vorgelegt. Demzufolge dürfen weder das
Rückkaufangebot noch sonstige Dokumente oder Informationsmaterialien im
Zusammenhang mit dem Rückkaufangebot in Italien vertrieben oder verbreitet
werden.
Im Königreich Belgien („Belgien“) wird das Rückkaufangebot der Öffentlichkeit
weder direkt noch indirekt unterbreitet. Weder diese Bekanntmachung noch
sonstige Dokumente oder Informationsmaterialien im Zusammenhang mit dem
Kaufangebot wurden oder werden zwecks Zulassung oder Anerkennung der belgischen
Banken-, Finanz- und Versicherungskommission (Commission Bancaire, Financiere et
des Assurances/Commissie voor het Bank-, Financie- en Assurantiewezen)
vorgelegt. Dementsprechend darf das Kaufangebot in Belgien nicht als
öffentliches Angebot wie in Artikel 3 des belgischen Gesetzes vom 1. April 2007
zu öffentlichen Übernahmeangeboten bzw. wie in Artikel 3 des belgischen
Gesetztes vom 16. Juni 2006 zum öffentlichen Angebot von
Finanzierungsinstrumenten sowie zur Handelszulassung von
Finanzierungsinstrumenten auf regulierten Märkten (gemeinsam das „belgische
Gesetz zu öffentlichen Angeboten“) in ihrer von Zeit zu Zeit überarbeiteten oder
ergänzten Fassung erfolgen. Demzufolge dürfen die Kaufangebote in Belgien nicht
beworben und in Belgien wohnhaften Personen nicht direkt oder indirekt
unterbreitet werden, es sei denn sie gelten im Sinne des Artikels 10 des
belgischen Gesetzes (wie von Zeit zu Zeit abgeändert) zu öffentlichen Angeboten
als selbstständig handelnde „qualifizierte Investoren“. Gleiches gilt für diese
Bekanntmachung sowie für Dokumente und Informationsmaterialien (einschließlich
Vermerke, Informationsrundschreiben, Broschüren oder ähnliche Dokumente).
Der Öffentlichkeit in der Republik Frankreich („Frankreich“) wird das
Kaufangebot weder direkt noch indirekt unterbreitet. Weder diese Bekanntmachung
noch sonstige Dokumente oder Informationsmaterialien im Zusammenhang mit den
Kaufangeboten wurden und werden der Öffentlichkeit in Frankreich zugänglich
gemacht. Ausschließlich (i) Anbieter von Investment-Dienstleistungen in Bezug
auf das Portfoliomanagement im Auftrag Dritter (personnes fournissant le service
d–investissement de gestion de portefeuille pour compte de tiers) und/oder (ii)
qualifizierte Investoren (investisseurs qualifies), die keine Privatpersonen
sind, gelten entsprechend der Definitionen der Artikel L.411-1, L.411-2, D.411-
1 to D.411-3, D.744-1, D.754-1 und D.764-1 des französischen Währungs- und
Finanzgesetzes (Code monetaire et financier) als zur Teilnahme an den
Kaufangeboten rechtlich zugelassene Personen. Das Rückkaufangebot wurde und wird
der französischen Aufsichtsbehörde für Finanzmärkte (Autorite des Marches
Financiers) nicht vorgelegt und wird ebensowenig in deren Clearing-Verfahren
berücksichtigt.
Bestimmte Aussagen in dieser Bekanntmachung sind als vorausschauende Aussagen zu
betrachten, die auf aktuellen Erwartungen beruhen. Vorausschauende Aussagen
unterliegen naturgemäß bestimmten Annahmen der Unternehmensführung sowie
wichtigen bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen
können, dass unsere tatsächlichen Ergebnisse in zukünftigen Zeiträumen erheblich
von den im Rahmen von vorausschauenden Aussagen getätigten Prognosen abweichen.
Für zusätzliche Informationen bezüglich der Risiken, Unsicherheiten und
Annahmen, denen vorausschauende Aussagen unterliegen, verweisen wir auf das
Kaufangebot selbst.
Informationen zu Bombardier
Bombardier Inc. ist ein weltweit führender Hersteller von innovativen
Transportlösungen – angefangen bei Verkehrsflugzeugen und Geschäftsreisejets bis
hin zur Schienenverkehrstechnik und den damit verbundenen Systemen und
Dienstleistungen. Bombardier Inc. ist ein weltweit tätiger Konzern mit Hauptsitz
in Kanada. Die Konzernumsätze beliefen sich im Geschäftsjahr zum 31. Januar
2010 auf 19,4 Mrd. USD; die Aktien des Unternehmens werden an der Börse Toronto
(BBD) gehandelt. Darüber hinaus wird Bombardier sowohl weltweit als auch für
Nordamerika im Dow Jones Sustainability Index geführt.
Ansprechpartner:
Bombardier Inc.
Isabelle Rondeau
Direktorin, Kommunikation
514-861-9481
www.bombardier.com
Bombardier Inc.
Shirley Chenier
Senior-Direktorin, Investorenpflege
514-861-9481
[HUG#1459838]
— Ende der Mitteilung —
Bombardier
800 Rene-Levesque Blvd. West Montreal, QC Canada
Notiert: Open Market (Freiverkehr) in Frankfurter Wertpapierbörse;
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Source: Bombardier via Thomson Reuters ONE