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Bombardier kündigt Rückkaufangebot für 2013 fällige, variabel verzinste
vorrangige Anleihen sowie für 2014 fällige, 8-prozentige vorrangige Anleihen an
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MONTREAL, QUEBEC–(Marketwire – October 22, 2010) – NICHT ZUM VERTRIEB AN
PERSONEN BESTIMMT, DIE SICH IN DER REPUBLIK ITALIEN AUFHALTEN ODER DORT WOHNHAFT
SIND
Bombardier Inc. (TSX: BBD.A) (TSX: BBD.B) kündigte heute zwei separate
Rückkaufangebote (beide als „Rückkaufangebot“ bzw. gemeinsam als
„Rückkaufangebote“ bezeichnet) an. Im Rahmen dieser Angebote erklärt sich
Bombardier zum Rückkauf aller 2013 fälligen und variabel verzinsten Anleihen
(Common Code: 027397859 / ISIN: XS0273978592 (Reg. S) / Common Code: 027397891 /
ISIN: XS0273978915 (144A)) (die „variabel verzinsten Anleihen“) sowie aller
2014 fälligen, 8-prozentigen Anleihen (CUSIP: C10602AK3 / ISIN: USC10602AK32
(Reg. S) / CUSIP: 097751AM3 / ISIN: US097751AM35 (144A)) (die „8-prozentigen
Anleihen“ bzw. gemeinsam mit den variabel verzinsten Anleihen als „Anleihen“
bezeichnet) bereit. Die Rückkaufangebote erfolgen entsprechend des Kaufangebots
vom 21. Oktober 2010; bezüglich der 8-prozentigen Anleihen gilt ausschließlich
das dazugehörige Übertragungsschreiben.
Entsprechend der in Kaufangebot und Übertragungsschreiben (nur in Bezug auf die
8-prozentigen Anleihen) festgelegten Bedingungen und Konditionen bietet
Bombardier im Rahmen zweier separater Angebote den Rückkauf aller variabel
verzinsten und 8-prozentigen Anleihen des Unternehmens an. Zum Rückkauf
angebotene Anleihen können bis zum 4. November 2010 um 0:01 Uhr Ortszeit New
York City wieder zurückgezogen werden, sofern das Angebot nicht verlängert oder
zu einem früheren Zeitpunkt abgeschlossen wird (Datum und Uhrzeit einschließlich
eventueller Verlängerungen werden als die „Rückzugsfrist“ bezeichnet). Eine
Zurücknahme der angebotenen Anleihen ist nach Ablauf dieser Frist nicht möglich.
Beide Rückkaufangebote laufen am 19. November 2010 um 0:01 Uhr Ortszeit New York
City ab, sofern sie nicht verlängert oder zu einem früheren Zeitpunkt
abgeschlossen werden (Datum und Uhrzeit der Rückkaufangebote einschließlich
eventueller Verlängerungen werden als die „Ablauffrist“ bezeichnet).
Das Rückkaufangebot erfolgt zum aktuellen Zeitpunkt, um von den derzeit
günstigen Konditionen auf den Fremdkapitalmärkten zu profitieren und Bombardiers
Fälligkeitsprofil zu verbessern, indem ein Teil von Bombardiers langfristiger
Schuldenlast mit Fälligkeit in 2013 und 2014 durch Finanzierungen mit längerer
Laufzeit ersetzt werden.
Der Gegenwert für jeden Nennbetrag von 1.000 EUR in variabel verzinsten Anleihen
sowie von 1.000 USD in 8-prozentigen Anleihen, die jeweils entsprechend der
Bestimmungen des Rückkaufangebots gültig zum Kauf angeboten und folglich gekauft
werden, entspricht dem ansetzbaren Gegenwert unter „Gegenwert des
Rückkaufangebots“ in der Tabelle unten. Inhaber von Anleihen, die bis zum 4.
November 2010 um 0:01 Uhr Ortszeit New York City (Datum fund Uhrzeit im
Zusammenhang mit den Rückkaufangeboten können ebenfalls verlängert werden – die
„Frist frühzeitiger Teilnahme“) auf gültigem Wege zum Kauf angeboten und
folglich gekauft werden, erhalten den jeweils ansetzbaren Gegenwert des
Rückkaufangebots zuzüglich des jeweils ansetzbaren Zuschusses für eine
frühzeitige Teilnahme. Dabei gelten die Bestimmungen und Konditionen des
jeweiligen Rückkaufangebots. Inhaber von Anleihen, die nach Ablauf der Frist der
frühzeitigen Teilnahme angeboten, jedoch noch vor Ablauf der Ablauffrist gekauft
werden, erhalten den jeweils ansetzbaren Gegenwert des Kaufangebots ohne den
ansetzbaren Zuschuss für eine frühzeitige Teilnahme. Darüber hinaus erhalten
alle Inhaber von Anleihen, die bereits zum Kauf akzeptiert wurden, aufgelaufene
und unbezahlte Zinsen ab dem letzten Zinszahlungstermin bis zum ansetzbaren
Zahlungstermin ausgenommen des eigentlichen Zahlungstermins selbst.
Common Code oder Common Code oder
Wertpapierart CUSIP (Reg. S) ISIN (Reg. S) CUSIP (144A)
Variabel verzinste
vorrangige Anleihen
fällig in 2013 027397859 XS0273978592 027397891
8-prozentige
vorrangige Anleihen
fällig in 2014 C10602AK3 USC10602AK32 097751AM3
Nennbetrag Gegenwert Zuschuss Gegenwert
ausstehend Kaufangebot frühzeitige Gesamt
ISIN (144A) (1) Teilnahme (1) (1)(2)
XS0273978915 482.483.000 EUR 1.000,00 EUR 1,25 EUR 1.001,25 EUR
US097751AM35 385.000.000 USD 1.040,00 USD 2,50 USD 1.042,50 USD
(1) Nennbetrag von 1.000 EUR oder 1.000 USD je nach Fall entsprechend der zum
Kauf akzeptierten Anleihen.
(2) Enthält den ansetzbaren Zuschuss für eine frühzeitige Teilnahme.
?Die Kaufangebote unterliegen keinerlei Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl
zum Kauf angebotener Anleihen. Bombardiers Verpflichtung, Anleihen im Rahmen des
Rückkaufangebots zum Kauf zu akzeptieren und für diese aufzukommen, unterliegt
jedoch der Erfüllung bzw. der Befreiung von zahlreichen Bedingungen. Hierzu
zählt die vollständige Abwicklung einer oder mehrerer finanzieller Transaktionen
von Bombardier, die außerdem unter für Bombardier zufriedenstellenden
Konditionen erfolgen und aus der Bombardier einen Gesamterlös von nicht weniger
als 1,0 Mrd. USD (bzw. eines äquivalenten Betrags in einer Fremdwährung)
erhalten muss (abzüglich Gebühren, Ausgaben und Rabatte). Die Rückkaufangebote
erfolgen unabhängig und stehen nicht miteinander in Zusammenhang, wobei jedes
Rückkaufangebot individuell verändert, erweitert oder widerrufen werden kann.
Bei vollständiger Abwicklung der Rückkaufangebote werden die im Rahmen der
Rückkaufangebote aufgekauften Anleihen aus dem Verkehr gezogen und aufgelöst.
Außerdem gelten die Anleihen nicht weiter als ausstehende Schuldenposten.
Man geht derzeit davon aus, die Rückkaufangebote durch Bombardiers Angebot einer
neuen Serie von vorrangigen Anleihen in Euro zu finanzieren, die sich auf einen
äquivalenten Gesamtnennbetrag von 1,0 Mrd. USD belaufen werden und deren
Fälligkeit das Jahr 2021 nicht überschreiten wird. Diese Transaktion ist von den
zulassungsrechtlichen Bestimmungen des US-amerikanischen Wertpapiergesetztes von
1933 in geänderter Fassung (das „Wertpapiergesetz“) befreit.
Unter der Voraussetzung, dass die Bedingungen des Rückkaufangebots erfüllt
werden, geht Bombardier hinsichtlich des Rückkaufangebots davon aus, Anleihen,
die entsprechend dieses Rückkaufangebots vor Ablauf der Frist der frühzeitigen
Teilnahme auf gültigem Wege zum Kauf angeboten und nicht rechtsgültig
zurückgezogen wurden, innerhalb von drei Werktagen nach Ablauf der Frist der
frühzeitigen Teilnahme (die „Frist frühzeitiger Annahme“) zum Kauf zu
akzeptieren und hierfür aufzukommen. Außerdem geht man davon aus, Anleihen, die
nach Ablauf der Frist der frühzeitigen Teilnahme (jedoch noch vor der
Ablauffrist) auf gültigem Wege zum Kauf angeboten und innerhalb von drei
Werktagen infolge der Ablauffrist nicht widerrufen werden, zum Kauf zu
akzeptieren und hierfür aufzukommen.
Weder Bombardiers Vorstand, noch Konsortialführer, Abwicklungsstelle,
Treuhänder, Informationsstelle oder die Treuhänder der jeweiligen Wertpapierart
sprechen Empfehlungen dahingehend aus, ob Inhaber von Anleihen diese in vollem
Umfang oder in Teilen abtreten oder behalten sollten. Niemandem wurde seitens
des Unternehmens oder anderen involvierten Parteien die Erlaubnis erteilt, in
diesem Zusammenhang eine Empfehlung auszusprechen. Inhaber von Anleihen müssen
daher selbstständig entscheiden, ob sie ihre Anleihen zum Kauf anbieten, und
wenn dies der Fall sein sollte, in welchem Umfang Anleihen zum Kauf angeboten
werden.
 fAlle variabel verzinsten vorrangigen Anleihen werden in Form einer
Girosammelverwahrung bei einer gemeinsamen Verwahrstelle bzw. deren Vertreter im
Namen der Euroclear Bank S.A./N.V. sowie Clearstream Banking, societe anonyme,
aufbewahrt. Alle 8-prozentigen Anleihen werden in Form einer
Girosammelverwahrung in den Einrichtungen von The Depository Trust Company
(„DTC“) verwahrt. Sollten Sie über Makler, Händler, Banken,
Treuhandgesellschaften oder über Finanzintermediäre bzw. einen Vertreter in den
Besitz von Anleihen gelangt sein, so müssen Sie sich mit diesem/dieser Makler,
Händler, Bank, Treuhandgesellschaft oder Finanzintermediär bzw. dem Vertreter in
Verbindung setzen, sollten Sie Ihre Anleihen im Rahmen des Angebots zum Kauf
anbieten. Sie sollten außerdem in Erfahrung bringen, ob dieser/diese Makler,
Händler, Bank, Treuhandgesellschaft oder Finanzintermediär bzw. sein Vertreter
für das Angebot von Anleihen in Ihrem Namen Gebühren veranschlagt. Sie sollten
sich von Ihrem Makler, Händler bzw. Ihrer Geschäftsbank, Treuhandgesellschaft
bzw. Ihrem Finanzintermediär oder einem rechtmäßigen Vertreter zudem jene
Fristen bestätigen lassen, innerhalb derer Sie Ihre Anweisungen zum Angebot von
Anleihen abgeben müssen, da die von Vertretern festgesetzten relevanten Fristen
früher als die hier veröffentlichten Fristen ablaufen werden.
Bombardier hat die London-Filiale der Deutschen Bank AG und Deutsche Bank
Securities Inc. für diese Rückkaufangebote direkt sowie mittels ihrer jeweiligen
Partner als Konsortialführer beauftragt. Bombardier hat Lucid Issuer Services
Limited als Abwicklungs- und Informationsstelle für Anleihen mit variabler
Verzinsung und i-Deal LLC als Depot- und Informationsstelle für die 8-
prozentigen Anleihen beauftragt.
Für zusätzliche Informationen hinsichtlich der Inhalte der Rückkaufangebote für
variabel verzinste Anleihen wenden Sie sich unter der Rufnummer
+44 20 7545 8011 direkt an die London-Filiale der Deutschen Bank AG. Für eine
Kopie des Kaufangebots sowie für weitere Fragen bezüglich des Angebots variabel
verzinster Anleihen wenden Sie sich unter der Rufnummer +44 20 7704 0880 oder
per E-Mail an bombardier@lucid-is.com direkt an Lucid Issuer Services Limited.
Für weitere Informationen bezüglich der Bedingungen des Rückkaufangebots der 8-
prozentigen Anleihen wenden Sie sich unter den Rufnummern (866) 627-0391
(gebührenfrei) bzw. (212) 250-2955 (R-Gespräch) direkt an Deutsche Bank
Securities Inc. Für eine Kopie des Kaufangebots und des Übertragungsschreibens
der 8-prozentigen Anleihen sowie für Fragen bezüglich des Angebots der 8-
prozentigen Anleihen wenden Sie sich unter den Rufnummern (888) 593-9546
(gebührenfrei) bzw. (212) 849-5000 (Banken und Makler) oder per E-Mail an
tenderoffer@ipreo.com direkt an i-Deal LLC.
In Rechtsgebieten, in denen ein derartiges Angebot bzw. Ersuchen illegal ist,
stellt diese Bekanntmachung kein Angebot bzw. keine Einholung einer Zustimmung
zum Verkauf von Wertpapieren jeglicher Art dar. In Rechtsgebieten, in denen
Wertpapier-, Blue-Sky- oder sonstige Gesetze verlangen, dass die Kaufangebote
durch einen zugelassenen Makler oder Händler erfolgen, werden die Kaufangebote
durch Konsortialführer bzw. durch einen oder mehrere Makler oder Händler
erfolgen, die entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen in diesem Rechtsgebiet
zugelassen sind. Die an dieser Stelle erwähnten Wertpapiere wurden und werden
nicht entsprechend des US-amerikanischen Wertpapiergesetzes bzw. sonstiger
Wertpapiergesetze anderer Rechtsgebiete registriert und dürfen ohne vorherige
Registrierung bzw. Befreiung von den gültigen zulassungsrechtlichen Bestimmungen
in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden. Die an dieser
Stelle erwähnten Wertpapiere wurden und werden entsprechend gültiger kanadischer
Wertpapiergesetze nicht für den öffentlichen Verkauf zugelassen. Dementsprechend
darf ein Kaufangebot bzw. der Verkauf dieser Wertpapiere in Kanada nur dann
erfolgen, wenn die Transaktion entsprechend gültiger Wertpapiergesetze von den
zulassungsrechtlichen Bestimmungen in Bezug auf Emissionsprospekte befreit ist.
Die Offenlegung dieser Bekanntmachung sowie sonstiger Dokumente und
Informationsmaterialien im Zusammenhang mit dem Kaufangebot ist nicht erfolgt.
Derartige Dokumente und Informationsmaterialien wurden außerdem nicht im Sinne
des 21. Abschnitts des Financial Services and Markets Act aus dem Jahr 2000
durch eine autorisierte Person freigegeben. Dementsprechend dürfen derartige
Dokumente und/oder Informationsmaterialien nicht an die Öffentlichkeit im
Vereinigten Königreich verteilt oder weitergegeben werden. Die Verbreitung
derartiger Dokumente und/oder Informationsmaterialien als Werbung für
Finanzprodukte erfolgt im Vereinigten Königreich ausschließlich an Personen, die
der Definition eines Investmentspezialisten entsprechen (wie in Artikel 19(5)
des Erlasses „Financial Services and Markets Act 2000“ (Finanzwerbung) aus dem
Jahr 2005 (der „Erlass“) definiert), bzw. an Personen, die Artikel 43(2) des
Erlasses entsprechen oder an sonstige Personen, denen diese Materialien aufgrund
weiterer Bestimmungen des Erlasses rechtmäßig zugänglich gemacht werden.
In der Republik Italien („Italien“) gelten die Kaufangebote weder direkt noch
indirekt. Die Kaufangebote sind entsprechend italienischer Gesetze und
Regulierungen nicht Gegenstand der Clearing-Verfahren der Commissione Nazionale
per le Societa e la Borsa („CONSOB“) und/oder der italienischen Zentralbank und
werden daher auch nicht zur Genehmigung vorgelegt. Demzufolge dürfen weder die
Rückkaufangebote noch sonstige Dokumente oder Informationsmaterialien im
Zusammenhang mit den Rückkaufangeboten in Italien vertrieben oder verbreitet
werden.
Im Königreich Belgien („Belgien“) werden die Rückkaufangebote der Öffentlichkeit
weder direkt noch indirekt unterbreitet. Weder diese Bekanntmachung noch
sonstige Dokumente oder Informationsmaterialien im Zusammenhang mit den
Kaufangeboten wurden oder werden zwecks Zulassung oder Anerkennung der
belgischen Banken-, Finanz- und Versicherungskommission (Commission Bancaire,
Financiere et des Assurances/Commissie voor het Bank-, Financie- en
Assurantiewezen) vorgelegt. Dementsprechend dürfen die Kaufangebote in Belgien
nicht als öffentliche Angebote wie in Artikel 3 des belgischen Gesetzes vom 1.
April 2007 zu öffentlichen Übernahmeangeboten bzw. wie in Artikel 3 des
belgischen Gesetztes vom 16. Juni 2006 zum öffentlichen Angebot von
Finanzierungsinstrumenten sowie zur Handelszulassung von
Finanzierungsinstrumenten auf regulierten Märkten (gemeinsam das „belgische
Gesetz zu öffentlichen Angeboten“) in ihrer von Zeit zu Zeit überarbeiteten oder
ergänzten Fassung erfolgen. Demzufolge dürfen die Kaufangebote in Belgien nicht
beworben und in Belgien wohnhaften Personen nicht direkt oder indirekt
unterbreitet werden, es sei denn, sie gelten im Sinne des Artikels 10 des
belgischen Gesetzes (wie von Zeit zu Zeit abgeändert) zu öffentlichen Angeboten
als selbstständig handelnde „qualifizierte Investoren“. Gleiches gilt für diese
Bekanntmachung sowie für Dokumente und Informationsmaterialien (einschließlich
Vermerke, Informationsrundschreiben, Broschüren oder ähnliche Dokumente).
Der Öffentlichkeit in der Republik Frankreich („Frankreich“) werden die
Kaufangebote weder direkt noch indirekt unterbreitet. Weder diese Bekanntmachung
noch sonstige Dokumente oder Informationsmaterialien im Zusammenhang mit den
Kaufangeboten wurden und werden der Öffentlichkeit in Frankreich zugänglich
gemacht. Ausschließlich (i) Anbieter von Investment-Dienstleistungen in Bezug
auf das Portfoliomanagement im Auftrag Dritter (personnes fournissant le service
d–investissement de gestion de portefeuille pour compte de tiers) und/oder (ii)
qualifizierte Investoren (investisseurs qualifies), die keine Privatpersonen
sind, gelten entsprechend der Definitionen der Artikel L.411-1, L.411-2, D.411-
1 bis D.411-3, D.744-1, D.754-1 und D.764-1 des französischen Währungs- und
Finanzgesetzes (Code monetaire et financier) als zur Teilnahme an den
Kaufangeboten rechtlich zugelassene Personen. Das Rückkaufangebot wurde und wird
der französischen Aufsichtsbehörde für Finanzmärkte (Autorite des Marches
Financiers) nicht vorgelegt und wird ebensowenig in deren Clearing-Verfahren
berücksichtigt.
Bestimmte Aussagen in dieser Bekanntmachung sind als vorausschauende Aussagen zu
betrachten, die auf aktuellen Erwartungen beruhen. Vorausschauende Aussagen
unterliegen naturgemäß bestimmten Annahmen der Unternehmensleitung sowie
wichtigen bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen
können, dass unsere tatsächlichen Ergebnisse in zukünftigen Zeiträumen erheblich
von den im Rahmen von vorausschauenden Aussagen getätigten Prognosen abweichen.
Für zusätzliche Informationen bezüglich der Risiken, Unsicherheiten und
Annahmen, denen vorausschauende Aussagen unterliegen, verweisen wir auf die
Kaufangebote selbst.
Informationen zu Bombardier
Bombardier Inc. ist ein weltweit führender Hersteller von innovativen
Transportlösungen – angefangen bei Verkehrsflugzeugen und Geschäftsreisejets bis
hin zur Schienenverkehrstechnik und den damit verbundenen Systemen und
Dienstleistungen. Bombardier Inc. ist ein weltweit tätiger Konzern mit Hauptsitz
in Kanada. Die Konzernumsätze beliefen sich im Geschäftsjahr zum 31. Januar
2010 auf 19,4 Mrd. USD; die Aktien des Unternehmens werden an der Börse Toronto
(BBD) gehandelt. Darüber hinaus wird Bombardier sowohl weltweit als auch für
Nordamerika im Dow Jones Sustainability Index geführt.
Ansprechpartner:
Bombardier Inc.
Isabelle Rondeau
Direktorin, Kommunikation
514-861-9481
www.bombardier.com
Bombardier Inc.
Shirley Chenier
Senior-Direktorin, Investorenpflege
514-861-9481
[HUG#1454721]
— Ende der Mitteilung —
Bombardier
800 Rene-Levesque Blvd. West Montreal, QC Canada
Notiert: Open Market (Freiverkehr) in Frankfurter Wertpapierbörse;
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Source: Bombardier via Thomson Reuters ONE