Brähmig: Berufung gegen Urteil zum Egerer Stadtwald: Bundesregierung handelt konsequent für Vertriebene

Das Bundesministerium des Innern hat kürzlich gegen
das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg zum „Egerer Stadtwald“
beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Berufung eingelegt. Dazu
erklärt der Vorsitzende der Gruppe der Vertriebenen, Aussiedler und
deutschen Minderheiten Klaus Brähmig:

„Die Bundesregierung hat vollkommen richtig gegen das Urteil des
Verwaltungsgerichts Regensburg zum ´Egerer Stadtwald´ Berufung
eingelegt und handelt damit konsequent für die vertriebenen
Egerländer. Nach dem Regensburger Urteil vom 2. Dezember 2010 sollte
die treuhänderische Verwaltung des ´Egerer Stadtwaldes´ durch die
Bundesrepublik Deutschland bedingungslos aufgehoben und dadurch ein
Verkauf ermöglicht werden.

Insbesondere die Auffassung des Gerichts, die Deutsch-Tschechische
Erklärung von 1997 sei ein völkerrechtlicher Vertrag und beide Seiten
hätten darin auf vermögensrechtliche Ansprüche aus der Vergangenheit
generell verzichtet, ist ebenfalls aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion
völlig unzutreffend. Die CDU/CSU-Fraktion hat sich im engen Kontakt
mit der Sudetendeutschen Landsmannschaft und dem
Bundesinnenministerium bereits früh der Thematik des ´Egerer
Stadtwaldes´ angenommen und entsprechende Weichen gestellt. So waren
zuletzt Pläne der Stadt Cheb offenkundig geworden, in dem beliebten
Naherholungsgebiet einen Windpark errichten zu wollen, was die
anliegenden bayerischen Gemeinden in helle Aufregung versetzt hatte.
Oberbürgermeister Pavel Vanousek dementierte nach dem Regensburger
Urteil diese Absichten nur halbherzig. Die CDU/CSU-Fraktion wird sich
deshalb weiter für eine Lösung einsetzen, bei der die Interessen
aller Beteiligten – auch der Sudetendeutschen – berücksichtigt
werden.“

Hintergrund

Der „Egerer Stadtwald“ ist eine im bayerischen Landkreis
Tirschenreuth gelegene Waldfläche von ca. 640 Hektar, die nach dem
Rechtsträgerabwicklungsgesetz von der Bundesrepublik Deutschland
treuhänderisch verwaltet wird. Als Eigentümerin ist in den
Grundbüchern die in der Tschechischen Republik gelegene Stadt Eger
(heutiger Name: Cheb) eingetragen. Die treuhänderische Verwaltung ist
eine Folge der Umbrüche nach dem Zweiten Weltkrieg.

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