Das Bundeskabinett hat den aktuellen vom
Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vorgelegten
Bericht über die Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96
Bundesvertriebenengesetz in den Jahren 2011 und 2012 beschlossen.
Hierzu fand im Bundestag gestern eine Regierungsbefragung statt. Dazu
erklärt der Vorsitzende der Gruppe der Vertriebenen, Aussiedler und
deutschen Minderheiten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus Brähmig:
„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt den aktuellen Bericht zur
Kulturförderung nach § 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG). Die
Bundesregierung dokumentiert darin ihren konsequenten Einsatz für den
Erhalt und die Pflege des deutschen Erbes im östlichen Europa und
unterstreicht damit die Bedeutung dieser nach wie vor wichtigen
kulturpolitischen Aufgabe.
Der zuständige Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und
Medien (BKM) stellte dafür in den Berichtsjahren insgesamt 32,4
Millionen Euro zur Verfügung. Mit weiteren rund 1,7 Millionen Euro
unterstützt das Bundesinnenministerium die verständigungspolitische
Arbeit der Vertriebenen.
Besonders hervorzuheben ist das 2011 neu aufgelegte Akademische
Förderprogramm, das auf eine stärkere Verankerung des Themas an den
Universitäten und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
zielt. 2012 konnten zwei Juniorprofessuren an der Universität
Tübingen und an der Technischen Universität Berlin eingerichtet
werden.
Ferner hat der BKM anlässlich des 250. Jubiläums des
Ansiedlungsmanifestes von Katharina der Großen beschlossen, einen
eigenen Förderschwerpunkt zum Thema Kultur und Geschichte der
Russlanddeutschen zu konzipieren, der sich gleichermaßen auf die
Bereiche Wissenschaft und kulturelle Vermittlung bezieht.
Kulturstaatsminister Bernd Neumann erklärte zudem in der
Regierungsbefragung, dass sich neue Generationen verstärkt für dieses
historische Erbe interessierten. Dies ist eine der positivsten
Entwicklungen der letzten Jahre.“
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