
Eine private Unfallversicherung ergänzt die übrigen Versicherungen bei Leistungen , die im Falle von Unfall entstehen. Sie deckt durch Einmalzahlungen oder regelmäßig gezahlte Renten die Invalidität des Versicherungsnehmers und eventueller Mitversicherter ab.
Die Versicherung kommt beispielsweise auch für den Betreuungsbedarf auf oder zahlt nach der sogenannten Gliedertaxe für den Fall, dass nach einem Unfall Körperteile in Ihrer Bewegung eingeschrenkt oder amputiert werden.
Zu den Leistungen einer Unfallversicherung zählt je nach Tarif auch die Übernahme von Bergungskosten oder kosmetischen Operationen, die in Folge eines Unfalls entstehen. Einige Tarifoptionen bieten außerdem eine Invalidenrente oder – im Falle des Todes der versicherten Person – Zahlungen an die Hinterbliebenen.
Private Unfallversicherer kommen auch für Unfälle im Ausland auf, denn es besteht weltweiter Versicherungsschutz rund um die Uhr.
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