Brinkhaus: Neuordnung Bund-Länder-Finanzbeziehungen nicht auf dem Rücken des Bundes austragen

Die Belastungsgrenze des Bundes ist erreicht

Aktuell wird zwischen der Bundesregierung und den Ländervertretern
die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen beraten. Dazu
erklärt der stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ralph Brinkhaus:

„Es ist nicht akzeptabel, dass eine Neuordnung der
Bund-Länderfinanzbeziehungen zu einer Mehrbelastung des Bundes führt.
Der Bund hat Länder und Kommunen bereits in der vergangenen
Legislaturperiode mit Milliardensummen entlastet. Rund die Hälfte der
23 Mrd. EUR für die prioritären Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag
fließen in dieser Legislaturperiode an Länder und Kommunen. Dies
alles schultert der Bund, obwohl seine Haushaltslage nach wie vor
angespannt ist, während viele Länder und die Gesamtheit der Kommunen
bereits einen ausgeglichen Haushalt vorweisen. Forderungen der Länder
nach zusätzlichen Bundesmitteln sind daher abzulehnen. Die Neuordnung
der Finanzbeziehung darf nicht auf dem Rücken der Kommunen erfolgen.
Die Länder müssen vielmehr ihrer im Grundgesetz verankerten
Zuständigkeit Rechnung tragen und eine ausreichende finanzielle
Ausstattung ihrer Kommunen gewährleisten.

Wir dürfen die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen aber
nicht nur auf die reinen Finanzströme reduzieren. Wir benötigen
wesentlich klarere Strukturen und mehr Eigenverantwortung. Daher
müssen die Mischfinanzierungstatbestände und Kooperationen zukünftig
auf ein Minimum beschränkt werden.

Die Handlungsfähigkeit der Länder ist zu stärken – der bayerische
Vorschlag, den Ländern das Recht auf Zuschläge auf die
Einkommensteuer zu geben, sollte ernsthaft weiterverfolgt werden

Wir müssen aber auch analysieren, wo Verwaltung effizienter und
bürokratieärmer organisiert werden kann. Eine stärkere
Zentralisierung der Steuerverwaltung beim Bund kann Steuerbetrug
besser bekämpfen und die Gleichmäßigkeit der Besteuerung
sicherstellen.“

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