Brutto-Falle für Berufsunfähigkeitsversicherte: Beiträge für WWK-Kunden steigen um bis zu 40 Prozent

Böse Überraschung zum Jahreswechsel: Der
Versicherer WWK hat zum neuen Jahr die Beiträge für Kunden, die eine
Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abgeschlossen haben, um bis zu 40
Prozent erhöht. Der gemeinnützige Verbraucher-Ratgeber Finanztip
erklärt, wieso Anbieter von Berufsunfähigkeitsversicherungen Prämien
einfach erhöhen können und worauf Verbraucher deshalb achten sollten.

Rund 17 Millionen Berufsunfähigkeitsverträge gibt es in
Deutschland. „Diese Versicherung ist wichtig, denn sie zahlt dann,
wenn jemand seinen Beruf nicht mehr ausüben kann“, erklärt
Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur von Finanztip. Beim Abschluss
sollten Verbraucher jedoch aufpassen, nicht in die Brutto-Falle zu
tappen. „Wer Angebote vergleicht, findet oft zwei Preise: einen
aktuell zu zahlenden Nettopreis und den höheren Bruttopreis“, so
Tenhagen. Der niedrigere Nettobetrag entsteht durch Überschüsse des
Versicherers, die er an seine Kunden weitergibt. Der Bruttopreis gibt
an, was die Versicherung eigentlich Jahr für Jahr kosten müsste.

WWK-Kunden in der Brutto-Falle

„Läuft es beim Versicherer finanziell schlecht, so darf er die
Beiträge einfach bis zum Bruttobeitrag erhöhen“, erklärt Tenhagen. In
diese Brutto-Falle sind jetzt viele Kunden der WWK getappt: Nach
Recherchen von Finanztip erhöhte der Konzern zum Jahresbeginn
drastisch die Beiträge für seine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Zwischen 35 und 40 Prozent mehr müssen viele Kunden zahlen. Das
Problem: Anders als etwa bei Haftpflichtversicherungen lassen sich
Berufsunfähigkeitsversicherungen bei steigenden Kosten nicht ohne
Weiteres wechseln: „Wer etwa vor dem 30. Geburtstag einen Vertrag
abgeschlossen hat und nach 15 Jahren wechseln möchte, bekommt mit
seinem aktuellen Gesundheitszustand woanders oft keinen Vertrag oder
nur einen, der deutlich teuer ist“, sagt Tenhagen.

WWK-Kunden sollten nicht überstürzt kündigen

Kunden der WWK sollten deshalb nicht überstürzt kündigen. „Sie
können trotzdem nach einem günstigeren Vertrag schauen“, rät
Tenhagen. „Lassen Sie sich aber von einem Versicherungsmakler helfen
und kündigen Sie erst dann, wenn Sie eine schriftliche Bestätigung
der Annahme beim neuen Versicherer in den Händen halten.“
Empfehlenswerte Makler finden Verbraucher zum Beispiel auf Finanztip.
Kunden, die bei der WWK bleiben und noch nicht den vollen Bruttopreis
zahlen, sollten vorsichtshalber etwas Geld zur Seite legen.

Bei der BU-Versicherung auf den Bruttopreis achten

„Verbraucher, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen
wollen, sollten unbedingt auch auf den Bruttobetrag achten“, rät
Tenhagen. „So lassen sich böse Überraschungen vermeiden.“ Seine
Faustformel: Der Bruttobetrag sollte nicht mehr als die Hälfte höher
sein als der Nettobetrag. „Wem beispielsweise eine
Berufsunfähigkeitsversicherung in Höhe von 1.000 Euro netto angeboten
wird, sollte keinen Bruttobetrag von mehr als 1.500 Euro
akzeptieren.“

Weitere Informationen

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