Es herrscht bundesweiter Fachkräfte- und
Expertenmangel in der Pflege und Humanmedizin. Soweit nichts Neues.
Doch die Situation in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen dürfte
sich in den kommenden Wochen und Monaten noch verschärfen: Zwei
aktuelle Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) untersagen das
dauerhafte selbstständige Arbeiten der Fachkräfte auf Honorarbasis.
„Eine verordnete Festanstellung stellt einen massiven Einschnitt
in die Flexibilität beider Parteien dar“, sagt Julia Adelung,
Betriebsleiterin der AGENTAMED GmbH Personaldienstleistungen, einem
Unternehmen der IF Gruppe. „Die Einrichtungen können kurzfristige
Engpässe personell nicht auffangen. Die Fachkräfte hingegen müssen
meist schlechtere Bezahlung bei zeitgleichem Verlust ihrer Freizeit
in Kauf nehmen. Viel zu wenige müssen oft viel zu viel leisten. Ein
Ausweg kann der Wechsel in die Zeitarbeit sein.“
Zeitarbeit als Alternative zur freien Mitarbeit
Zeitarbeitnehmer finden einen schnellen Einstieg in den
Arbeitsmarkt, können Kenntnisse und Qualifikationen erweitern und
damit natürlich auch ihre beruflichen Chancen verbessern. Durch die
feste Anstellung bei einer Zeitarbeitsfirma ist das Arbeitsverhältnis
sicher und gleichzeitig frei verhandelbar, d. h. beispielsweise
Arbeitszeiten und Einsatzgebiete und damit auch die Entlohnung.
Bessere Konditionen bei höherer Flexibilität.
„Viele unserer Mitarbeiter bestätigen uns, dass sie durch die
Zeitarbeit an Lebenszeit gewonnen haben“, sagt Adelung. „Mehr Zeit
also für Reisen, die Familie oder ihre Hobbys. Manche studieren sogar
noch nebenbei. Das wäre in einer Festanstellung so kaum möglich.“
Doch nicht nur Arbeitnehmer profitieren vom Modell Zeitarbeit:
„Wenn ein Unternehmen kurzfristig neue Mitarbeiter benötigt, finden
wir schnell die passenden Kräfte – eine unkomplizierte Überbrückung
von Personalengpässen und das ohne unternehmerische oder finanzielle
Verantwortung der Auftraggeber gegenüber dem Zeitarbeiter.“
Wer künftig nicht mehr als Honorarkraft arbeiten kann, wird
sicherlich in Festanstellung in einer Zeitarbeitsfirma ein Stück
Unabhängigkeit vermissen, dagegen ist das Abtreten von
organisatorischen Aufgaben ein Zugewinn.
BSG-Urteile in Kürze
Ärzte, die als Honorarärzte in einem Krankenhaus tätig sind, sind
in dieser Tätigkeit regelmäßig nicht als Selbstständige anzusehen,
sondern unterliegen als Beschäftigte des Krankenhauses der
Sozialversicherungspflicht. Dies hat der 12. Senat des
Bundessozialgerichts am 4. Juni 2019 entschieden (Aktenzeichen B 12 R
11/18 R als Leitfall).
Pflegekräfte, die als Honorarpflegekräfte in stationären
Pflegeeinrichtungen tätig sind, sind in dieser Tätigkeit regelmäßig
nicht als Selbstständige anzusehen, sondern unterliegen als
Beschäftigte der Sozialversicherungspflicht. Dies hat der 12. Senat
des Bundessozialgerichts am 7. Juni 2019 entschieden (Aktenzeichen B
12 R 6/18 R als Leitfall).
Über AGENTAMED
AGENTAMED ermöglicht Gesundheitsprofis Berufung und Beruf.
Zahlreiche Beispiele beweisen, dass Zeitarbeit zu Unrecht ein
schlechtes Image hat. Dank AGENTAMED entdecken „alte Hasen“ ihre
Berufung wieder (neu). Jobanfänger können sich austesten und
spezialisieren. #LebensZeitArbeit
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