Der Bundesrat hat heute das Gesetz, das die grenzüberschreitende Verbreitung von Krankheiten verhüten soll, in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Er will hierdurch erreichen, dass der Bund die entstehenden Kosten trägt.
Das Gesetz legt fest, dass auf Flughäfen und Häfen Kapazitäten und technische Vorkehrungen vorhanden sein müssen, um auf Gesundheitsrisiken – wie zum Beispiel Infektionskrankheiten von Reisenden mit hohem Ausbreitungspotential – schnellstmöglich reagieren zu können. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass der Bund die entstehenden Kosten vollständig tragen muss, da er für den Schutz der Außengrenzen und Maßnahmen bei Grenzübertritt zuständig ist.
Kontakt:
Bundesrat
Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Besucherdienst, Eingaben
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Telefon: 030 18 9100-0
Fax: 030 18 9100-198
E-Mail: internetredaktion@bundesrat.de