Bundesrat billigt Verkürzung des Insolvenzverfahrens

Die Länder haben heute ein Gesetz gebilligt, das Menschen, die in eine finanzielle Notsituation geraten sind, schneller als bisher eine zweite Chance eröffnen soll. In einer begleitenden Entschließung macht der Bundesrat jedoch zugleich seine Befürchtung deutlich, dass es aufgrund der hohen Mindestbefriedigungsquote von 35 Prozent der Forderungen die gesteckten Ziele verfehlen wird. Es sei daher zu begrüßen, dass der Bundestag dem Vorschlag des Bundesrates gefolgt ist, das Gesetz nach vier Jahren zu evaluieren.

Das Gesetz ermöglicht Schuldnern, sich im Insolvenzverfahren schon nach drei – statt bisher sechs – Jahren von den Restschulden zu befreien, wenn sie Teile der Forderungen und die Verfahrenskosten bezahlt haben. Eine Verkürzung auf fünf Jahre ist möglich, wenn zumindest die Verfahrenskosten bezahlt sind.

Bundesrat
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Deutschland

Telefon: 01888/9100-0
Telefax: 01888/9100-198

Mail: internetredaktion@bundesrat.de
URL: http://www.bundesrat.de