Frankfurt, 05. November 2010. Der Bundesrat hat heute auf seiner 876. Sitzung der „Dritten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung“ zugestimmt. Damit werden die steuerlichen Sachbezugswerte für das Jahr 2011 auf der Grundlage der maßgebenden Verbraucherpreisentwicklung angepasst. Bei unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten im Betrieb werden ab 2011 für ein Mittagessen nunmehr 2,83 Euro angesetzt (bislang 2,80 Euro). Für Unternehmen ohne Kantine ergibt sich damit bei einem gleichbleibenden steuerfreien Betrag in Höhe von 3,10 Euro ein neuer staatlich geförderter Tagessatz für die Mitarbeiterverpflegung in Höhe von künftig insgesamt 5,93 Euro. Damit können Unternehmen ihren Mitarbeitern jährlich bis zu 1.304,60 Euro abgabenfrei zukommen lassen.
Steuerfreibetrag für freie Verpflegung gestiegen. Auch Sachbezugswerte für Unterkunft und Mieten angehoben
Der Bundesrat folgte in seiner Beschlusslage einem Antrag der Bundesregierung. Das Bundeskabinett orientierte sich bei der angestrebten Anpassung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) an der Entwicklung der Verbraucherpreise. Diese waren im Bewertungszeitraum (Juni 2009 bis Juni 2010) im Bereich der Verpflegung um 0,9 Prozent gestiegen. Daher wurden die Werte für Verpflegung erhöht. Da die Änderungen unmittelbar Auswirkungen auf das Einkommenssteuerrecht entfalten, war die Rechtsverordnung der Bundesregierung im Bundesrat zustimmungspflichtig. Die beschlossenen neuen Werte gelten ab 1. Januar 2011.
Mit Essenschecks das staatliche Förderungspotential rechtskonform ansprechen
Der neue Sachbezugswert erhöht den Spielraum für Restaurantschecks. Sie sind eine gefragte Alternative für Unternehmen ohne Kantine oder wenn Mitarbeiter an verschiedenen Betriebsstandorten gleichbehandelt werden sollen. Mit dem neuen Satz steht Betrieben ein Gesamtbetrag von bis zu 1.304,60 Euro pro Jahr und Mitarbeiter zur Verfügung, auf den weder Steuern noch Sozialabgaben anfallen. „Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte profitieren von der Erhöhung der Verpflegungsteilwerte unmittelbar. Arbeitstäglich stehen 5,93 Euro als Verpflegungspauschale zur Verfügung. Mit der staatlich geförderten Mitarbeiterverpflegung lässt sich der Nettolohn von Mitarbeitern damit vorteilhaft um 5 bis 7 Prozent erhöhen und das ohne zusätzliche Lohnnebenkosten“, kommentiert George Wyrwoll, Corporate Relations Manager und Steuer-Experte bei Sodexo, die neuen Möglichkeiten.