Die Länder haben heute zu einer Vorlage Stellung genommen, mit der die Europäische Kommission einen Beitrag zur positiven Entwicklung von Online-Diensten leisten möchte. Sie bitten die Bundesregierung, sich für weitergehende Vorschläge einzusetzen, die den Bürgern der EU auch beim Online-Kauf von Arzneimitteln ausreichenden Schutz gewähren.
In ihrer Mitteilung weist die Kommission darauf hin, dass Online-Dienste bei Verbrauchern und Unternehmen mittlerweile zwar eine zentrale Rolle spielen, das ungenutzte Potenzial aber noch enorm ist. Der Anteil der Internetwirtschaft am europäischen BIP sei im Jahr 2010 mit rund drei Prozent nach wie vor gering gewesen. Schätzungen zufolge würden sich die Kosten dieser unvollständigen Nutzung bis 2020 auf mindestens 500 Milliarden Euro belaufen. Aus diesem Grund legt die Kommission einen Aktionsplan zur Weiterentwicklung der Online-Dienste vor. Hiermit möchte sie einen Beitrag leisten, um die Haupthindernisse einer positiven Entwicklung des digitalen Binnenmarktes – wie zum Beispiel unzureichende Zahlungs- und Liefersysteme, Zahl von Missbrauchsfällen, unzureichendes Angebot an Breitbandnetzen – zu beseitigen.
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