Bundesrat geht gegen Hasskriminalität vor

Die Länder wollen die sogenannte Hasskriminalität stärker als bisher mit den Mitteln des Strafrechts bekämpfen und haben aus diesem Grund heute einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Dieser sieht vor, menschenverachtende, insbesondere rassistische oder fremdenfeindliche Beweggründe und Ziele des Täters als besondere Umstände in das Strafgesetzbuch aufzunehmen, die im Rahmen der Strafzumessung strafschärfend zu berücksichtigen sind.

In der Begründung zu seinem Gesetzentwurf weist der Bundesrat darauf hin, dass die Anzahl der „Hasstaten“ – Taten, die sich gegen eine Person vorwiegend wegen deren politischer Einstellung, Rasse, Hautfarbe, Religion oder vergleichbarer Merkmale richten – erschreckend hoch ist. Der Verfassungsschutzbericht des Bundesinnenministeriums weise allein für das Jahr 2010 über 750 derartige Gewalttaten aus. Die Länder heben besonders hervor, dass diesen Delikten ein erhöhter Unrechtsgehalt innewohnt, da die Täter mit dem Angriff auf das Opfer ein grundsätzliches Unwerturteil über dessen „Anderssein“ fällen wollen. Zudem würden die Taten oftmals brutaler und rücksichtsloser ausgeführt als Gewaltdelikte in anderen Kontexten. Dies führe zu einer starken Verunsicherung der Bürger, die mit dem Opfer identische Eigenschaften oder Einstellungen aufweisen. Hasskriminalität sei deshalb in besonderem Maße geeignet, den sozialen Frieden zu stören. Aus diesem Grund müsse das Strafrecht dem erhöhten Unrechtsgehalt stärker als bisher Rechnung tragen.

Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Diese hat ihn innerhalb von sechs Wochen an den Bundestag zu übersenden. Hierbei soll sie ihre Auffassung darlegen.

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