Die Länder möchten den Datenschutz im Zusammenhang mit der fotografischen oder filmischen Aufzeichnung von Straßenzügen, Gebäudeansichten und sonstigen raumbezogenen Objekten – wie zum Beispiel durch Google Street View – ausweiten und verbessern.
Da hierbei vielfach auch Angaben über einzelne natürliche Personen erfasst würden, seien die geltenden Rechtsvorschriften zum wirksamen Schutz der Betroffenen nicht ausreichend. Aus Sicht des Bundesrates bedarf es daher besonderer datenschutzrechtlicher Regelungen. Aus diesem Grund hat er heute einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der Rahmenbedingungen für die Zulässigkeit der Erhebung solcher Daten vorsieht.
Der Entwurf begründet die Verpflichtung der verantwortlichen Stelle, Personen und amtliche Kennzeichen von Fahrzeugen vor ihrer Veröffentlichung unkenntlich zu machen. Eigentümer, Mieter, Fahrzeughalter und sonstige Betroffene sollen das Recht erhalten, der Nutzung ihrer Daten widersprechen zu können, die in diesem Fall zu löschen oder zu anonymisieren wären.
Um den Betroffenen die Wahrnehmung ihrer Rechte zu erleichtern, sehen die Länder eine Verpflichtung der verantwortlichen Stelle vor, die geplante Erfassung entsprechender Geodaten spätestens eine Woche vor Beginn der Aufzeichnung im Internet und örtlichen Tageszeitungen bekanntzugeben.
Der Entwurf enthält auch eine Verpflichtung, das Vorhaben der zuständigen Aufsichtsbehörde anzuzeigen.
Der Beschluss des Bundesrates wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Diese hat den Gesetzentwurf innerhalb von sechs Wochen an den Bundestag zu übermitteln, wobei sie ihre Auffassung darlegen soll.
Im Zusammenhang mit der Übermittlung des Gesetzentwurfs hat der Bundesrat im Rahmen einer begleitenden Entschließung die Bundesregierung gebeten, umgehend einen intensiven Dialog mit den Ländern zu eröffnen, um baldmöglichst konkrete Vorschläge für notwendige Verbesserungen des Datenschutzrechts zu entwickeln.
Hierbei erinnerte er an einen von ihm im vergangenen Jahr gefassten Beschluss, mit dem er die Bundesregierung gebeten hatte, einen Diskussionsentwurf für ein grundsätzlich überarbeitetes Datenschutzrecht vorzulegen.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
Drucksache 259/10 (Beschluss)