„Deutschland muss sich gegen eine unkontrollierte
neue Übernahmewelle wappnen. Dies liegt sowohl im Interesse der
privaten Anleger als auch der deutschen Industrie.“ Mit diesen Worten
begrüßte heute in Berlin der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes
der Deutschen Bauindustrie RA Michael Knipper die Gesetzesinitiative
des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einfügung sog.
Creeping-In-Vorschriften in das deutsche Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetz (WpÜG). Niemand habe etwas gegen ausländische
Investoren, die das Kapital zum Wohle der Unternehmen und der
Mitarbeiter einsetzen wollten. Wenn sich aber Investoren mit dem Ziel
der Zerschlagung in leistungsfähige deutsche Unternehmen
„einschleichen“ wollten, dann müsse dem im Interesse der
Kleinanleger, aber auch der Erhaltung einer leistungsfähigen
deutschen Industriestruktur ein Riegel vorgeschoben werden. Knipper:
„Es geht derzeit längst nicht mehr nur um die unfreundliche Übernahme
eines deutschen Bauunternehmens, es geht um die Zukunft aller
börsennotierten deutschen Unternehmen, die sich in Streubesitz
befinden.“
Das Argument, ein restriktiveres Übernahmerecht wirke abschreckend
auf potenzielle Investoren am Industriestandort Deutschland, lässt
Knipper nicht gelten. Fast alle europäischen Nachbarstaaten hätten in
ihrem Übernahmerecht Vorkehrungen gegen Übernahmewellen getroffen.
Dies gelte für Frankreich und Großbritannien ebenso wie für Spanien.
Der Erfolg Frankreichs bei der Akquisition von anlagesuchendem
Kapital zeige im Übrigen, dass es zwischen der Liberalität des
Übernahmerechts und der Stärke des Kapitalzustroms keinen
Zusammenhang gebe.
Die deutsche Industrie sollte jedoch nicht allein auf den
Gesetzgeber vertrauen; es komme jetzt auch darauf an, sich selbst
gegen unliebsame Übernahmen zu schützen, erklärte Knipper.
Unternehmen, die sich derzeit in Streubesitz befänden, seien gut
beraten, über neue Formen der Mitarbeiterbeteiligung nachzudenken. Es
gelte, eine neue deutsche Aktienkultur zu entwickeln, um die
deutschen Unternehmen aus einer allzu großen Abhängigkeit von
internationalen Aktionären zu lösen. Das setze aber wiederum voraus,
dass die Belegschaftsaktionäre gegen die Übervorteilung durch
unliebsame Angreifer beschützt würden. Auch das spreche für eine
entsprechende Ergänzung des deutschen Übernahmerechts.
Die CDU/CSU-Fraktion habe bei der Novellierung des Übernahmerechts
im Jahre 2001 vorgeschlagen, Creeping-In-Regeln in das WpÜG
einzufügen. Dies sei damals von der rot-grünen Koalition
zurückgewiesen worden. Inzwischen hätten sich SPD und Bündnis 90/Die
Grünen, wie die Bundesratsinitiative des Landes Nordrhein-Westfalen
zeige, eines Besseren besonnen; CDU/CSU sollten die Gelegenheit
nutzen, die schon damals erkannte Lücke im Übernahmerecht zu
schließen. Knipper: „Die Argumente, die 2001 für Creeping-In-Regeln
im deutschen Übernahmerecht sprachen, haben heute eher an Bedeutung
gewonnen.“
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