Zur Absicht der Bundesregierung, die Luftverkehrssteuer ab dem 1. September 2010 gelten zu lassen, erklaert der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Uwe Beckmeyer:
Der Beschluss der Bundesregierung, dass die Luftverkehrssteuer ab sofort gelten soll, brueskiert den Deutschen Bundestag als Souveraen und Gesetzgeber. Es ist ein unglaublicher Vorgang, sich in der Art und Weise ueber die Kompetenzen des Deutschen Bundestags hinwegzusetzen.
Gesetze werden durch den Deutschen Bundestag beschlossen. Die Bundesregierung hat ihre Absicht erklaert, eine Luftverkehrssteuer in Deutschland einfuehren zu wollen. Ob der Vorschlag in der vorgelegten Form Realitaet wird, werden die Beratungen und Beschluesse des Bundesrats und des Bundestags als Gesetzgeber zeigen.
Die Absicht, die Luftverkehrssteuer rueckwirkend gelten zu lassen, ist rechtlich mehr als bedenklich. Damit greift die Bundesregierung bereits vor den abschliessenden Beratungen des Parlaments in den laufenden Wettbewerb von Marktteilnehmern ein.
Ich fordere die Bundesregierung auf, sich zu den verfassungs- und europarechtlichen Bedenken einschlaegiger Gutachten und inhaltlichen Widerspruechlichkeiten des Gesetzentwurfs zur Luftverkehrssteuer zu erklaeren.
Das Vorgehen des Bundesfinanzministers zeigt, dass es der Bundesregierung ausschliesslich um die Mehreinnahmen ohne Ruecksicht auf die soziale, oekologische und oekonomische Unausgewogenheit des Vorschlags geht. Die Menschen in Deutschland muessen wissen, dass sie ab sofort die Loecher im Bundeshaushalt stopfen muessen. Die finanzielle Not im Bundeshaushalt muss gross sein.
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