Das Bundessozialgericht hat den Hartz-IV-Satz für Familien mit einem Kleinkind von 1.182 Euro pro Monat als ausreichend bewertet. Die Berechnung des Satzes verstoße nicht gegen das Grundgesetz, urteilte das Kasseler Gericht am Donnerstag. Das Bundessozialgericht wies damit die Klage einer Familie aus Delmenhorst zurück, die schon vor dem Sozialgericht Oldenburg gescheitert war. Der Anwalt der Familie erklärte nach dem Urteil, dass er der Klägerfamilie nun eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe empfehlen werde. Die Bundesregierung hatte die Hartz-IV-Sätze erst im Januar 2011 angehoben, da das Bundesverfassungsgericht die Berechnung bemängelt hatte.
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