Bundesstatistikgesetz mit wesentlichen Neuerungen

Heute wurde das „Gesetz zur Änderung des
Bundesstatistikgesetzes und anderer Statistikgesetze“ endgültig
verabschiedet. Die Novelle modernisiert den rechtlichen Rahmen der
Bundesstatistik und dient der Entlastung, Flexibilisierung,
Harmonisierung sowie der Rechtsklarheit. Wie das Statistische
Bundesamt mitteilt, zielt das Gesetz darauf ab, Wirtschaft und
Privatpersonen von statistischen Auskunftspflichten noch weiter zu
entlasten, indem vorrangig verstärkt geeignete Daten verwendet werden
sollen, die bei Stellen der öffentlichen Verwaltung bereits
vorliegen.

Weitere Änderungen dienen der stärkeren Flexibilisierung des
Programms der Bundesstatistik mit dem Ziel, schneller und einfacher
sich ändernde Datenanforderungen der Europäischen Union und oberster
Bundesbehörden abdecken zu können. So ist es künftig erlaubt, durch
Rechtsverordnung Bundesstatistiken zur Erfüllung von
EU-Lieferverpflichtungen anzuordnen und freiwillige Erhebungen für
besondere Zwecke einfacher durchzuführen. Zur Harmonisierung des
deutschen Rechts mit dem europäischen Recht sieht die Novellierung
zudem eine Verbesserung der Forschungs- und Analysemöglichkeiten für
die unabhängige Wissenschaft durch einen erweiterten Zugang zu
statistischen Daten in speziell abgesicherten Bereichen der
statistischen Ämter des Bundes und der Länder vor.

Neu ist eine Regelung zur Führung eines reinen
Anschriftenregisters beim Statistischen Bundesamt, das beispielsweise
die Stichprobenplanung und deren methodische Weiterentwicklung im Amt
vereinfachen soll. Gleichzeitig wird Rechtsklarheit geschaffen, indem
Regelungen umstrukturiert oder aufgehoben werden. Hervorzuheben ist
das bisher nur ansatzweise im Bundesstatistikgesetz geregelte
statistische Unternehmensregister (Statistikregister), das nun
verständlich und umfassend normiert wurde. Das Statistikregister
bildet die Grundlage für eine effiziente Durchführung von
Wirtschafts- und Umweltstatistiken. Es stellt die wesentliche
Infrastruktur für alle Phasen der statistischen Erhebungen von der
Planung bis zur Auswertung der Ergebnisse dar.

Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) sowie
weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des
Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell
zu finden.

Weitere Auskünfte gibt:
Kay Sommer,
Telefon: (0611) 75-2297,
www.destatis.de/kontakt

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