Bundestag beschließt 0,25 %-Regel für E-Dienstfahrzeuge / Damit auch Dienstradnutzer von der Neuregelung profitieren, muss der entsprechende Steuererlass der Länder angepasst werden

Mit dem diesjährigen Jahressteuergesetz hat der Bundestag am
Donnerstag, 7. November, eine Ausweitung der steuerlichen Förderung dienstlich
genutzter E-Fahrzeuge beschlossen: Sofern der Bundesrat dem Gesetz
voraussichtlich Ende November zustimmt, müssen Angestellte den geldwerten
Vorteil, der ihnen durch die private Nutzung eines elektrischen Dienstfahrzeugs
entsteht, nur noch mit 0,25 Prozent statt wie bisher mit 0,5 Prozent des
Bruttolistenpreises versteuern. Die Neuregelung ist Teil des im September von
der Großen Koalition beschlossenen Klimaschutzprogramms und tritt ab dem 1.
Januar 2020 in Kraft. Sie gilt zunächst nur für E Autos und S-Pedelecs, also
E-Bikes mit Trittunterstützung bis 45 km/h, die rechtlich als Kraftfahrzeuge
gelten. Damit auch die Nutzer herkömmlicher Fahrräder und E-Bikes (Pedelecs mit
Motorunterstützung bis 25 km/h) profitieren, muss – wie bei der 0,5 % Regel –
der für Diensträder gültige Steuererlass angepasst werden.

Zusätzliche Ersparnis für Dienstradnutzer

„Wir gehen fest davon aus, dass die neue 0,25 %-Regel auch für Diensträder gilt
und die Länder den entsprechenden Erlass zeitnah überarbeiten“, so
JobRad-Geschäftsführer Holger Tumat. „Für Angestellte, die ein Jobrad per
Gehaltsumwandlung beziehen, ist das eine gute Nachricht – im Vergleich zum
klassischen Kauf können sie mit einer zusätzlichen Ersparnis von
durchschnittlich drei Prozentpunkten rechnen. So schafft der Gesetzgeber einen
weiteren Anreiz für den Umstieg aufs Rad und mehr nachhaltigen Verkehr.“

Ebenfalls im Jahressteuergesetz 2019 festgeschrieben ist die Verlängerung der
ursprünglich bis 2021 befristeten Förderung bis zum Jahresende 2030. „Praktisch
kommt dies einer Entfristung der Versteuerungsregel gleich“, erklärt Holger
Tumat. „Arbeitgeber und ihre Mitarbeiter haben damit auf Jahre hinaus
Planungssicherheit.“ Langfristig kalkulieren können auch Arbeitgeber, die ihren
Mitarbeitern das Fahrrad oder E-Bike zusätzlich zum ohnehin geschuldeten
Arbeitslohn zur Verfügung stellen. Die Steuerbefreiung für diese Variante der
Dienstradüberlassung wurde ebenfalls bis Jahresende 2030 verlängert.

Über JobRad®

Die JobRad GmbH ist Marktführer im Dienstradleasing und bringt seit mehr als
zehn Jahren Menschen aufs Rad. Als Mobilitätsdienstleister organisiert JobRad
mit einer digitalen Portallösung unkompliziert und kostenneutral die
Dienstradüberlassung zwischen Arbeitgebern und Mitarbeitern: Angestellte suchen
sich ihr Wunschrad beim Fachhändler oder online aus – alle Hersteller und Marken
sind möglich. Der Arbeitgeber least das Dienstrad und überlässt es dem
Mitarbeiter zur beruflichen und privaten Nutzung. Bezieht der Mitarbeiter das
Fahrrad oder E-Bike per Gehaltsumwandlung, profitiert er von einer steuerlichen
Förderung (neue 0,5 % Regel) und spart gegenüber einem herkömmlichen Kauf bis zu
40 Prozent. Ein arbeitgeberfinanziertes JobRad ist für den Mitarbeiter sogar
kosten- und steuerfrei. Über 15.000 Arbeitgeber mit mehr als zwei Millionen
Beschäftigten – zum Beispiel Bosch, SAP und Deutsche Bahn – setzen bereits auf
JobRad als nachhaltiges Mobilitätskonzept, das Talente anzieht, Mitarbeiter fit
hält und die Umwelt schützt.

Veröffentlichung honorarfrei. Weitere Presseinformationen, Hintergrundtexte und
Bilder zu JobRad finden Sie unter: www.jobrad.org/presse

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