Bundesverband deutscher Stuntleute e.V

Berlin, 25.10.2011
Der Bundesverband deutscher Stuntleute (BvS e.V.) hat auf
seinen Webseiten Gagen Richtlinien veröffentlicht. Ziel ist es,
eine angemessene Bezahlung für Stuntleute sicher zu stellen.
Im Gegensatz zu vielen anderen Filmschaffenden, die projektweise angestellt werden,
arbeiten Stuntleute als freischaffende Künstler. Für sie gilt kein Tarifvertrag und kein
Arbeitszeitgesetz.
Die Richtlinien berücksichtigen, dass die nur wenigen Drehtage pro Projekt
das tägliche Leben, Altersvorsorge, Versicherungen, Trainings, Ruhezeiten und Ausrüstung sichern müssen.
Dazu kommt, dass die aktive Lebensarbeitszeit von Stuntleuten nur ca. 20 Jahre beträgt,
danach müssen sich viele Kollegen umorientieren und in der Mitte der Reise ihres
Lebens einen neuen Weg finden.
?Die Gagen Richtlinien des Bundesverbandes stellen eine Orientierung für eine angemessene Bezahlung dar.? sagt Geschäftsführer René Lay. ?Gagen unter unseren Richtlinien führen dazu, dass die Sicherheit und Professionalität am Set gefährdet wird.?
Der BvS e.V., 2007 gegründet, ist die Interessenvertretung der in Deutschland professionell arbeitenden Stuntleute und vertritt Stuntmen/ Stuntwomen, Stunt Coordinator, Fight Choreographer, Horse Master, Precision Driver, Stunt Rescue Diver,
Stunt Rigger und 2nd Unit Director.
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