Bundesverwaltungsgericht weist Klagen gegen A 44-Querspange Bochum ab – Verkehrsminister Lienenkämper: Ein richtungsweisendes Ereignis für die Region

Düsseldorf. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Mittwoch (9. Juni) die beiden Klagen gegen den Bau der Autobahn A 44 im Süden von Bochum in vollem Umfang abgewiesen. Damit ist der Planfeststellungsbeschluss vom 28.11.2007 bestandskräftig.

„Das Urteil der höchsten deutschen Verwaltungsrichter ist ein richtungsweisendes Ereignis für die Region, denn die Querspange gehört zu den wichtigsten Verkehrsprojekten im Ruhrgebiet. Ein bald möglicher Baubeginn ist in greifbare Nähe gerückt“, erklärte Verkehrsminister Lutz Lienenkämper am Mittwoch in Düsseldorf.

Als Abschnitt der A 44 ist die Umgehung im Süden der Stadt Bestandteil der sogenannten „Bochumer Lösung“. Zu ihr gehören zudem der sechsstreifige Ausbau der A 40 zwischen den Anschlussstellen Gelsenkirchen und Bochum-Stahlhausen sowie der Anschluss der A 40 an den Außenring Bochum bei Stahlhausen. Die Baukosten für den 2,9 Kilometer langen Neubauabschnitt zwischen dem Nordhausenring und dem Autobahnkreuz Bochum / Witten werden mit rund 42 Millionen Euro veranschlagt.

„Die Fernverbindungen in der Region sind an die Grenzen ihrer Kapazität gestoßen beziehungsweise haben sie bereits überschritten“, betonte Lienenkämper. „Autofahrer versuchen über Nebenstrecken an ihr Ziel zu kommen, was wiederum diese nachgeordneten Straßen erheblich belastet. Darum ist das kleine, aber wichtige Teilstück eine Art Bypass für die A 40.“

Der künftige Teilabschnitt der A 44 wird zum einen die Autobahn A 40 von einem Großteil des überregionalen und regionalen Fahrzeugverkehrs im Bereich Bochum/Witten entlasten. Zum anderen wird er nach Realisierung eine Verbindungsalternative für den West-Ost-Verkehr im südlichen Ruhrgebiet darstellen. Lienenkämper: „Die Querspange wird unter anderem den Zuliefer- und Mitarbeiterverkehr für das dortige Opelwerk aufnehmen. Das ich auch ein wichtiges Signal für den Wirtschaftsstandort Bochum.

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