„Wir können es nicht zulassen, dass die
Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben einseitig den
Beitragszahlern der Rentenversicherung aufgebürdet wird.“ Dies
betonte Annelie Buntenbach, Vorsitzende des Bundesvorstandes der
Deutschen Rentenversicherung Bund, in ihrer Rede an die Mitglieder
der heute in Berlin tagenden Bundesvertreterversammlung. Das gelte
sowohl für die Finanzierung der sogenannten Mütterrente aus dem
Rentenpaket 2014 als auch für die von der Koalition beschlossene
Angleichung der Renten in Ost und West, die von der Lohnangleichung
abgekoppelt sein soll. Hier müsse eine sachgerechte Finanzierung aus
Steuermitteln erfolgen.
Als einen wichtigen Beitrag im aktuellen Diskussionsprozess
bezeichnete Buntenbach die vom Bundesministerium für Arbeit und
Soziales vorgelegten Zahlen über die langfristige Entwicklung von
Beitragssatz und Rentenniveau bis zum Jahr 2045. Mit diesen
Berechnungen ist das Ministerium, so Buntenbach, einem schon länger
geäußerten Wunsch von Rentenversicherung und Sozialbeirat gefolgt.
Vorausberechnungen der Bundesregierung nur bis zum Jahr 2030 hätten
die Einordnung der längerfristigen Auswirkungen von Reformvorschlägen
immer schwerer gemacht.
Aus übereinstimmender Sicht der Selbstverwaltung muss es auch in
Zukunft Leitplanken sowohl gegen ein zu niedriges Rentenniveau als
auch gegen einen zu starken Anstieg des Beitragssatzes geben, so
Buntenbach im Zusammenhang mit dem von der Bundesarbeitsministerin
vorgelegten Vorschlag zur Weiterentwicklung der Rentenversicherung.
Auf diese Weise könne sichergestellt werden, dass die demografisch
bedingten Belastungen in der Alterssicherung auch künftig auf die
Systembeteiligten verteilt und nicht einseitig von den
Beitragszahlern oder den Rentenbeziehern zu tragen seien. Keinen
Konsens gebe es allerdings bisher in der Frage, wo die Leitplanken
liegen sollen.
Bei der Vermeidung von Altersarmut, so Buntenbach weiter, bedarf
es auf jeden Fall gezielter, ursachengerechter Ansätze. Mit Blick auf
den von der Bundesarbeitsministerin vorgelegten Vorschlag zur
Verbesserung der Situation von Erwerbsgeminderten sei es nach
Buntenbachs Worten in der Selbstverwaltung unstrittig, dass
zielgerichtete Lösungen zur Bekämpfung von Altersarmut gerade für
diesen Personenkreis notwendig seien. Da die Quote der zusätzlich auf
Grundsicherung angewiesenen Erwerbsminderungsrentner zurzeit bei etwa
15 Prozent liege, sei nachzuvollziehen, dass die Koalition hier eine
weitere Leistungsverbesserung vornehmen wolle. Im Vergleich dazu
betrage der Anteil bei den Altersrentnern weniger als drei Prozent.
Über Zeitpunkt und Umfang dieser Leistungsausweitung gebe es keine
Einigkeit in der Selbstverwaltung.
Buntenbach ging in ihrem Bericht auch auf die bessere Absicherung
von Beschäftigten ein, die zwar lange Zeit erwerbstätig sind,
aufgrund geringer Verdienste aber keine ausreichenden
Alterssicherungsansprüche aufbauen. Vorschläge wie die „solidarische
Lebensleistungsrente“ lehne die Selbstverwaltung ab, da hier eine
Vermischung von Versicherungs- und Fürsorgeprinzip erfolge. Die
Entscheidung der Bundesarbeitsministerin, die von ihr vorgeschlagene
Solidarrente außerhalb der Rentenversicherung anzusiedeln, sei nach
Buntenbachs Worten nachzuvollziehen. Eine abschließende Bewertung sei
aber erst möglich, wenn die vorgesehenen Regelungen konkretisiert
sind.
Breite Zustimmung gebe es in der Selbstverwaltung im Hinblick auf
den Vorschlag, mittelfristig eine obligatorische Alterssicherung für
alle Selbstständigen einzuführen, sagte Buntenbach. Gegenwärtig sei
das Risiko, im Alter Grundsicherungsleistungen in Anspruch nehmen zu
müssen, bei vorher selbstständig Erwerbstätigen etwa doppelt so hoch
wie bei vorher abhängig Beschäftigten.
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