Bureau van Dijk: Neue Geldwäschegesetze und Umsetzungsprobleme in der Praxis – Lösung zur Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten

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Bureau van Dijk: Neue Geldwäschegesetze und Umsetzungsprobleme in der
Praxis – Lösung zur Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten

DGAP-Media / 03.05.2012 / 11:11

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Die Novelle des Geldwäschegesetzes (GWG) zum Jahresbeginn und das
vollständige Inkrafttreten des Gesetzes zur Optimierung der
Geldwäscheprävention (GwOptG) zum 1. März haben die Anforderungen an die
Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten erheblich verschärft.

Zuvor waren vorrangig Finanzinstitute verpflichtet, ihre
Geschäftsbeziehungen genauer unter die Lupe zu nehmen. Mit dem GwOptG wird
nun auch die Industrie in die Pflicht genommen. Betroffen sind hiervon
speziell Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Immobilienmakler – letztlich
aber auch jeder Gewerbetreibende.

Die tiefgehende Prüfung von Bestandskunden hinsichtlich ihres
wirtschaftlich Berechtigten geht einher mit einem erheblichen monetären und
zeitlichen Aufwand und einer selten erwünschten Kontaktierung des Kunden.

Doch auch bei Neukunden, die im Rahmen der Geschäftsanbahnung befragt
werden können, stellen sich oftmals Probleme. So besteht in manchen Firmen
selbst Unwissenheitüber den eigenen wirtschaftlich Berechtigten aufgrund
undurchsichtiger Verflechtungen in Richtung Ausland. Wie verworren sich
Firmenstrukturen zeigen können, sehen Sie am Beispiel des Unternehmens
ImPaper (siehe http://www.bvdep.com/newsde/Presse/ImPaperEurope.jpg).

In diesen Fällen können Recherchen in professionellen Datenbanken mit
globalen Beteiligungsinformationen gute Dienste leisten. Bureau van Dijk
(BvD), ein weltweit führender Anbieter elektronischer
Unternehmensinformationen, liefert beispielsweise Beteiligungshintergründe
von 100 Mio. Firmen weltweit, so dass der wirtschaftlich Berechtigte mit
minimalem Aufwand ermittelt werden kann.

Diese Option sieht auch das Geldwäschegesetz in§7 Abs. 2 explizit vor:
–.zur Erfüllung der jeweiligen Sorgfaltspflicht die Durchführung der
geldwäscherechtlichen Vorschriften und somit auch die Identifizierung eines
Vertragspartners und eines etwaigen wirtschaftlich Berechtigten auf der
Basis einer vertraglichen Vereinbarung auf Dritte zuübertragen.–

Dabei kann BvD als –zuverlässiger Dritter– einbestellt werden, um dem
Verpflichteten bei der Erfüllung seiner Sorgfaltspflichten zu unterstützen.

Die Daten- und Softwarelösungen von BvD bieten die Möglichkeit,über eine
einzige Oberfläche sowohl die internationalen Beteiligungsstrukturen zu
prüfen als auch PEP-Listen (politically exposed persons) des renommierten
Partners World Compliance einzusehen. Zudem können vollständige
Compliance-Prozesse mit Beteiligten verschiedener Abteilungen und
Berechtigungenüber BvD-Software gesteuert werden.

Weitere Informationen und eine kostenfreie Produktpräsentation können bei
BvD von Deutschland aus unter der Rufnummer +49 (69) 96 36 65 – 0 oder
frankfurt@bvdinfo.com angefordert werden.

Pressekontakt:
Bureau van Dijk
Christine Stühler
+49 (69) 96 36 65 – 65
christine.stuehler@bvdinfo.com

Ende der Pressemitteilung

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03.05.2012 Veröffentlichung einer Pressemitteilung,übermittelt durch
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