Der BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. begrüßt
und unterstützt das Ziel der EU-Kommission, den kostenfreien Einsatz
der internationalen Wertpapieridentifikationsnummer (ISIN) für alle
Endnutzer sicherzustellen. In diesem Zusammenhang hat die Europäische
Kommission gestern einen Vergleichsvorschlag von Standard & Poor–s
(S&P) veröffentlicht, mit dem der seit 2008 andauernde Streit um eine
Wettbewerbsbeschwerde wegen unrechtmäßiger Lizenzforderungen für die
Verwendung der ISIN durch Finanzunternehmen beigelegt werden soll.
„Der kostenfreie Einsatz der ISIN ist ein großer Erfolg für die
fünf Beschwerdeführer“, sagt BVI-Geschäftsführer Rudolf Siebel. Neben
dem deutschen und französischen Investmentfondsverband gehören die
europäische Investmentvereinigung EFAMA sowie die britischen und
Schwei-zer Datennutzerverbände IPUG und SIPUG dazu. „Die europäische
Finanzindustrie kann dadurch zweistellige Euro-Millionenbeträge
einsparen und die Kosten für Anbieter und Anleger senken“, ergänzt
Siebel.
Der BVI wird das Vergleichsangebot den Kapitalanlagegesellschaften
und Asset Managern empfehlen, wenn mindestens vier Zusatzbedingungen
erfüllt sind:
– S&P muss das Grundprinzip des gebühren- und lizenzvertragsfreien
Einsatzes der ISIN in allen internen und externen Datenbanken
sowie Anwendungen der Endnutzer ohne weitere Einschränkungen
akzeptieren. Der von S&P gewünschte verpflichtende Abschluss
von Endnutzerverträgen über die Nutzung der nationalen
US-Wertpapierkennnummer CUSIP steht dem entgegen und ist für die
Nutzer aus grundsätzlichen Erwägungen und wegen des damit
verbundenen Aufwands nicht akzeptabel.
– S&P muss insbesondere auch auf die Geltendmachung behaupteter
Urheberrechte und sonstige Schutzrechte an der ISIN verzichten,
um global Rechtsicherheit für den Einsatz der Nummer zu
schaffen.
– S&P sollte einer globalen Ausweitung des Vergleichsangebots
zustimmen. Eine Beschränkung auf den europäischen
Wirtschaftsraum erfüllt nicht die Anforderungen in der EU
ansässiger, aber global tätiger Kapitalanlagegesellschaften und
Asset Manager.
– S&P muss klarstellen, dass die gewöhnliche Berichts- und
Geschäftstätigkeit von Kapitalanlagegesellschaften und Asset
Manager nicht als kostenpflichtiges Datengeschäft angesehen
wird. Die von S&P vorgeschlagene Beschränkung der gebührenfreien
Weitergabe der ISIN außerhalb der eigenen Gruppe entspricht
nicht den Anforderungen des Finanzplatzes. Dies würde die freie
Verwendung der ISIN im Reporting an Aufsichtsbehörden und Kunden
verhindern.
Zum Hintergrund:
Die fünf Verbände haben am 16. Juli 2008 bei der EU die
Wettbewerbsbeschwerde gegen S&P eingereicht (case number 39.592). Die
EU-Kommission hat das Verfahren am 12. Januar 2009 eröffnet und
bereits am 13. November 2009 eine Vorverurteilung gegen S&P in dieser
Sache erlassen. Der zuständige EU-Kommissar JoaquÃn Almunia hat in
einer Rede vor dem Europäischen Parlament am 22. März 2011
festgestellt, dass für die ISIN keine Urheberrechte bestehen und die
Nutzer überhöhte Gebühren an S&P zahlen. Die Beteiligten haben einen
Monat (seit dem 14. Mai 2011) Zeit, um eine Stellungnahme abzugeben.
Die öffentliche Konsultation der EU-Kommission des S&P
Verpflichtungsangebots ist verfügbar unter: http://ots.de/SXuZF
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