BVMW-Präsident Mario Ohoven gewinnt beim Bundesgerichtshof

(ddp direct) Am 15.07.2010 hat der Bundesgerichtshof als höchste Instanz die Klage auf Schadenersatzansprüche gegen BVMW-Präsident Mario Ohoven abgewiesen. Ohoven sei nicht für die von den Klägern behaupteten Fehler in Cineranta-Prospekten verantwortlich und eine Haftung daher ausgeschlossen.

Der BGH bestätigte damit mehr als 250 Entscheidungen des Landgerichtes und des Oberlandesgerichtes München.

Nun hat ein Richter des Landgerichtes München Ohoven in einer völlig abwegigen Entscheidung am 20.07.2010 verurteilt, ohne die BGH-Entscheiung zu berücksichtigen.

Gegen diese Entscheidung wurde Berufung eingelegt.

Ohovens Anwalt Dr. Wittmann sagte dazu: „Das Urteil muss als willkürlich qualifiziert werden und ist unhaltbar. Es wird auch in der Berufungsinstanz aufgehoben werden. Hätte die 28. Kammer die Entscheidungsgründe des BGH-Urteils abgewartet, wozu sie verpflichtet gewesen wäre, hätte sie ihre eigene falsche Rechtsauffassung kontrollieren und korrigieren können.“

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