Der Berichtsentwurf des Europäischen Parlaments zur
Überarbeitung der europäischen Eigenkapital- und Liquiditätsregeln
(CRR II / CRD IV) ist nach Ansicht des Bundesverbandes der Deutschen
Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) ein ermutigendes Zeichen, dass
die europäische Politik die dringend notwendige Entlastung kleiner
Banken endlich ernst nimmt. Einige Vorschläge sind geeignet, die
Forderung des BVR nach mehr Effizienz und Proportionalität in der
Bankenregulierung zu erreichen. Bei den Themen Offenlegung und
Vergütungsregelungen bleibt der Vorschlag im Berichtsentwurf aber
hinter dem Notwendigen zurück.
„Die Vorschläge von Peter Simon zeigen, dass das Europäische
Parlament die dringend nötige Entlastung gerade kleiner Banken bei
der administrativen Bewältigung der Bankenregulierung erkannt hat“,
so BVR-Vorstand Gerhard Hofmann. Dies sei ein ermutigendes Signal.
Insbesondere der Vorschlag zur Einstufung als kleines Institut
begrüßt der BVR. Durch das nationale Wahlrecht, den Absolutbetrag zur
Einstufung als kleine Bank von 1,5 Milliarden Euro Bilanzsumme an das
Bruttoinlandsprodukt eines Landes zu koppeln, erhalte die nationale
Aufsicht die Möglichkeit, die Grenze für Deutschland auf 4,6
Milliarden Euro zu erhöhen. Damit könnten bis auf 24 Institute alle
Genossenschaftsbanken von den Erleichterungen profitieren.
Positiv ist der Vorschlag des Europäischen Parlamentes für mehr
Proportionalität im Meldewesen zu bewerten. Demnach soll eine
zentrale Sammelstelle für alle Meldeanforderungen eingerichtet
werden. Ferner soll die Europäischen Bankenaufsicht EBA (European
Banking Authority) ein Mandat zur Vereinfachung im Meldewesen für
kleine Banken sowie zur Schaffung eines integrierten Systems zur
Erhebung und Sammlung statistischer sowie aufsichtsrechtlicher Daten
erhalten. Auch der Vorschlag zu einer vereinfachten Berechnung der
strukturellen Liquiditätsquote NSFR (Net Stable Funding Ratio) für
kleine und wenig komplexe Institute ist hinsichtlich der angestrebten
Senkung des administrativen Aufwandes positiv zu sehen. Genauer zu
prüfen wird sein, ob die vorgeschlagenen Anrechnungsfaktoren zu
konservativ sind und somit den Vorteil gegenüber einer vollständigen
Berechnung nach dem ursprünglichen Ansatz aufheben.
Beim Thema Offenlegungsanforderungen ist der Berichtsentwurf ein
Schritt in die richtige Richtung. Der durch die Offenlegung
entstehende große administrative Aufwand wird aber nur teilweise
reduziert. Es wäre richtig und notwendig, kleine Institute, die nicht
kapitalmarktorientiert sind, komplett von den
Offenlegungsanforderungen freizustellen, da hier mangels Investoren
weder ein Informationsdefizit herrscht noch überhaupt ein Abruf der
Berichte erfolgt.
In Bezug auf die Vergütungsregelungen gibt es so gut wie keine
Entlastungen für kleine Institute. Damit bliebe es bei dem
erheblichen Ermittlungsaufwand für die Genossenschaftsbanken, denen
kein adäquater aufsichtlicher Erkenntnisgewinn gegenübersteht. Hier
wäre aus Sicht des BVR eine komplette Freistellung kleiner Institute
wünschenswert.
Der BVR erwartet in der weiteren politischen Beratung, dass die
nun beginnenden Verhandlungen im EU-Parlament und die anschließenden
Trilog-Verhandlungen den Anliegen der kleinen Institute angemessen
Rechnung tragen.
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