„Der heute von der Bundesregierung gebilligte
Gesetzentwurf für eine Novellierung des Gesetzes über das
Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung
von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) ist ein wichtiger
Schritt hin zu mehr Recycling von ausgedienten Elektrogeräten“,
erklärte Eric Rehbock, Hauptgeschäftsführer des bvse-Bundesverband
Sekundärrohstoffe und Entsorgung.
„Angesichts der zwingenden Notwendigkeit vermehrt heimische
Sekundärrohstoffe zu gewinnen, sei es geboten Sammlung und Verwertung
ausgedienter Altgeräte wieder besser zu verbinden“, zeigte sich
Rehbock überzeugt. So sei die qualitative Erfassung der erste Schritt
zum Recyclingerfolg. Die Erfahrungen mit der Umsetzung des ElektroG
hätten gezeigt, dass es bei der Novelle unbedingt eine Rückkehr zu
diesem Grundsatz geben müsse.
Der bvse weist darauf hin, dass immerhin geschätzte 500.000 Tonnen
ausrangierter Elektrogeräte pro Jahr erst gar nicht in den
Recyclinganlagen ankommen und damit gar nicht oder nicht fachgerecht
entsorgt werden. Sie landen nach wie vor in der Restmülltonne, werden
illegal exportiert, nicht ordnungsgemäß recycelt oder lagern in den
Kellern privater Haushalte. Es muss also mehr als bisher getan
werden, damit diese Materialströme in den zertifizierten
Aufbereitungsanlagen ankommen.
Handel soll Altgeräte zurücknehmen
Für den bvse ergibt sich allein aus diesen Zahlen deutlicher
Handlungsbedarf, denn das sei ein Hinweis darauf, dass die
gegenwärtige Erfassungs- und Sammlungsstruktur für Elektrokleingeräte
weder bürgernah noch flexibel sei. Nach den bisher gemachten
Erfahrungen stehe jedenfalls fest, dass allein die Möglichkeit,
ausrangierte Elektrokleingeräte bei den kommunalen Sammelstellen
abzugeben, bei weitem nicht ausreichend ist.
So würden nach Schätzung des bvse alleine ca. 150.000 Tonnen
sogenannter Elektrokleingeräte nicht recycelt, sondern landeten in
den Müllverbrennungsanlagen. Deshalb sei es richtig, dass nach dem
Gesetzentwurf der Handel zur Rücknahme von gebrauchten
Elektrokleingeräten verpflichtet werde.
„Das ist eine bürgernahe Erfassungsstruktur, die einen wichtigen
Beitrag dazu leisten kann, die sogenannten Elektrokleingeräte aus dem
Restabfall herauszubekommen und einer ordnungsgemäßen und schadlosen
Verwertung zuzuführen“, so bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock.
Allerdings sei auch darauf zu achten, dass der Handel in das
Monitoring eingebunden wird. Denn auch dort müsse gelten, dass
lediglich nach ElektroG zertifizierte Betriebe mit der Verwertung
beauftragt werden dürften. In diesem Zusammenhang sei mit der
Einführung eines öffentlichen Katasters von Erstbehandlungsanlagen
eine wesentliche Forderung des bvse aufgenommen worden.
Ebenso seien auch die Bemühungen erkennbar, den illegalen Export
effektiv zu bekämpfen. Dazu gehöre an erster Stelle, so der bvse,
dass der Exporteur von gebrauchten Elektrogeräten nachweisen muss,
dass diese Geräte tatsächlich gebrauchstüchtig sind.
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