CARPEDIEM GmbH: Lebensversicherer täuschen Kunden über Kostenstruktur

Die Kapitallebensversicherung darf nach Meinung der CARPEDIEM GmbH als „legaler Betrug“ bezeichnet werden. Das wurde bereits vor über 20 Jahren von höchsten deutschen Richtern offiziell bestätigt, so die CARPEDIEM GmbH. Doch die Branche scheint nichts daraus gelernt zu haben, so die Erfahrung der CARPEDIEM GmbH, die die Praktiken der Lebensversicherer bereits seit vielen Jahren beobachtet und analysiert. Kritikwürdig ist nach Meinung der CARPEDIEM GmbH vor allem die in der Regel völlig überhöhte und für den Kunden intransparente Kostenstruktur vieler Kapitallebensversicherungen.

Folgt man dem Versicherungsvertragsgesetz in seiner aktuellen Fassung, so müssen die Versicherer gegenüber dem Kunden die Vertriebsprovisionen als Gesamtkosten vor dem Abschluss explizit ausweisen. Die CARPEDIEM GmbH berichtete im Magazin Der Freie Berater bereits über die Tatsache, dass sich fast die gesamte Branche dieser bundesweit geltenden Bestimmung bezüglich der Offenlegung der Kosten widersetzt. Die CARPEDIEM GmbH hat festgestellt, dass die Abbildung von 4 Prozent Abschlusskosten aller deutschen Gesellschaften einer Falschdarstellung entspricht und sämtliche Verträge unter Vorspiegelung falscher Tatsachen entstanden sind. Damit seien diese auch jederzeit anfechtbar, so die Aufklärungsberater der CARPEDIEM GmbH.

Unternehmen der deutschen Versicherungsbranche hatten sich miteinander abgesprochen, einheitlich 4 Prozent Abschlussprovisionen zu verlangen. Auf die Anfrage hin, wie es zu rechtfertigen sei, wenn doch schon der Vermittler mehr als diese 4 Prozent Provision erhalte, erhielt die CARPEDIEM GmbH von diversen Gesellschaften die Antwort, dass man sich mit dieser Darstellung an die schon immer von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorgegebene Maximalprovision anlehne und erst einmal abwarten werde, was sich daraus ergeben werde.

Zur Erklärung: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) schreibt den Lebensversicherungen seit Jahrzehnten vor, nicht mehr als 4 Prozent Provisionen an Vermittler zu zahlen. Die Lebensversicherungsgesellschaften halten sich daran jedoch nur indirekt, indem sie den über die 4 Prozent Abschlussprovision hinaus gehenden Teil als „Bürokostenzuschuss“ oder „Organisationszuschuss“ bezeichnen. Nach Meinung der CARPEDIEM GmbH werden damit die staatlichen Vorgaben missachtet.

Die meisten Tarife weisen mindestens 8 Prozent Abschlusskosten auf, so die Erfahrung der CARPEDIEM GmbH. Das kann die CARPEDIEM GmbH mit Bestimmtheit sagen, weil ihr die Provisionsvereinbarungen am Markt bekannt sind. Hinzu kommen Provisionen an interne Mitarbeiter für die Außendienstbetreuung. Die CARPEDIEM GmbH geht davon aus, dass diese nicht geringer sind als die des externen Vermittlers. Deswegen gilt: Die Darstellung und schriftliche Niederlegung von angeblich 4 Prozent Abschlusskosten entspricht nicht der Wirklichkeit. Und die laufenden Kosten reduzieren die Rendite einer Kapitallebensversicherung zusätzlich. Die intransparente Kostenstruktur der Lebensversicherungen kommt nach Meinung der CARPEDIEM GmbH daher einer Täuschung der Versicherten gleich.