Champions League: THW will am Samstag in Leon siegenDeutscher SEPA-Rat begrüßt den EP-Vorschlag einer Kontinuitätsregel zur Mandatsmigration bei Lasts

Die Bundesregierung, die Deutsche Bundesbank und der deutsche EPA-Rat setzen sich für eine unkomplizierte Umstellung und Migration bestehender Lastschriften bei der Umsetzung der SEPA-Verordnung ab 2014 ein und unterstützen dementsprechend das Europäische Parlament.

Nach den zurzeit geltenden Regeln müssten im Rahmen der Umstellung des innereuropäischen Zahlungsverkehrs auf den SEPA (Single Euro [Glossar] Payments Area) Standard ab 2014 das deutsche Lastschriftenverfahren ebenfalls neu aufgestellt werden. Dies würde dazu führen, dass ab diesem Zeitpunkt alle bereits erteilten Lastschriftmandate hinfällig würden ? mit entsprechend hohem Aufwand für Unternehmen, Banken und Bürger.

Die Bundesregierung, die Deutsche Bundesbank und der Deutsche SEPA-Rat unterstützen daher den Vorschlag des Wirtschafts- und Währungsausschusses des EU-Parlaments (ECON-Ausschuss) die Nutzung bestehender Einzugsermächtigungen nach dem Auslaufen der nationalen Verfahren gesetzlich zu regeln und damit eine unbürokratische Umstellung auf das neue Format im Wege der sog. Mandatsmigration zu erleichtern.

Eine solche „Kontinuitätsregel“ würde das Vertrauen in die für alle Europäer neue SEPA-Lastschrift stärken. Durch die ergänzende Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute könnten bestehende Einzugsermächtigungen dann weiter verwendet und eine vollumfängliche Neueinholung von Mandaten vermieden werden.

Dieser Vorschlag des Europäischen Parlaments ist Teil der gegenwärtigen Verhandlungen zur SEPA-Verordnung, die derzeit zwischen der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat abschließend verhandelt und voraussichtlich noch in diesem Jahr verabschiedet wird.

Der Deutsche SEPA-Rat setzt sich geschlossen für eine erfolgreiche Verwirklichung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area, SEPA) ein. Mit dem Umstieg auf SEPA werden in Zukunft einheitliche Verfahren und Standards für Überweisungen und Lastschriften im Euro-Zahlungsverkehr gelten.

Dem SEPA-Rat gehören an:

Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (BVR), Bundesverband deutscher Banken e. V. (BdB), Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV), Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e. V. (VöB), Bundesverband der Zahlungsinstitute (BVZI), Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Handelsverband Deutschland (HDE), Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V., Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Bundesagentur für Arbeit, Bundesländer (vertreten durch Bundesratspräsidentschaft).

Den Vorsitz des SEPA-Rates haben das Bundesministerium der Finanzen und die Deutsche Bundesbank.

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