Compliance ? eigentlich bräuchte man das gar nicht, wenn sich jeder an die Gesetze halten würde? Ganz so einfach ist das dann aber doch nicht. Und: Compliance ist mehr als Höflichkeitsregeln.
Rechtskonformes Verhalten
Compliance bedeutet letztlich ?rechtskonformes Verhalten?: Das Unternehmen gibt sich und seinen Mitarbeitern Regeln vor, wie man sich zu verhalten hat ? und zwar nicht nur bezogen auf gesetzliche Anforderungen, sondern oftmals auch mit Blick auf ethische Verhaltensregeln.
Rechtlicher Hintergrund
Compliance-Richtlinien dienen aber nicht allein dem Spaß: Der Unternehmer muss nämlich für Strukturen sorgen, die grundsätzlich geeignet sind, Schäden zu verhindern. Tut er dies nicht, kann auch er für den Schaden mitverantwortlich gemacht werden ? er hat zwar den Schaden nicht unmittelbar verursacht, aber mittelbar durch die unterlassene Struktur.
Das Aufstellen von Regeln allein hilft aber nicht: Arbeitnehmer müssen unterwiesen werden, die Unterweisung sollte regelmäßig wiederholt werden.
Außerdem sollte der Unternehmer darauf achten, auch (Sub-)Dienstleister zur Einhaltung bestimmter Regeln anzuhalten.
Mögliche Inhalte von Compliance-Regeln
Letztlich steht es dem Unternehmen frei, welche Inhalte es seiner Compliance gibt, hier ein paar typische Beispiele (auch wenn vieles davon gesetzlich ohnehin schon vorgeschrieben ist):
? Arbeitszeiten
? Arbeitsschutz allgemein
? u.a. Maßnahmen gegen psychische Belastung
? Datenschutz
? Umgang mit Geschenken und Einladungen
? Umgang mit Fehlern
? Umgang mit Mobbing
? Umgang mit Diskriminierung
? Umgang mit fremden geistigen Rechten
? Umweltschutz, schonender Ressourceneinsatz
? Transparenz
? Dokumentation
? Schaffung von ?Meldestellen? bei Compliance-Verstößen
? Sanktionsmaßnahmen
Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)
Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte – IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt – Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
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