Die Einführung von Eurobonds sowie die Ankäufe von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) lassen sich nach Ansicht des CSU-Politikers Peter Gauweiler nicht mit dem Grundgesetz vereinbaren. Das schrieb der Bundestagsabgeordnete, der Verfassungsbeschwerde gegen den Euro-Stabilisierungsmechanismus eingelegt hatte, in einem Beitrag für das Nachrichtenmagazin „Focus“. Das Bundesverfassungsgericht habe entschieden, es dürften „keine dauerhaften völkervertragsrechtlichen Mechanismen begründet werden, die auf eine Haftungsübernahme für Willensentscheidungen anderer Staaten hinauslaufen“. Damit habe es „nicht nur der Haftungsübernahme durch zukünftige „Euro-Bonds“, sondern auch den bisherigen Ankäufen von staatlichen „Schrottpapieren“ durch die Europäische Zentralbank die verfassungsrechtliche Grundlage entzogen. „Die Rettungschaotiker“, so Gauweiler, „werden das Bail-out-Verbot und das Verbot des Ankaufs von Staatsanleihen durch die EZB also – solange das Grundgesetz gilt – nicht durch Vertragsänderung beseitigen können“. Eine „Bestätigung“ der „Rettungspolitik“ von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sei das nicht.
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