Curetis gibt Ausübung der Mehrzuteilungsoption bekannt

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Curetis gibt Ausübung der Mehrzuteilungsoption bekannt
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VOLLSTÄNDIG ODER TEILWEISE, INNERHALB DER ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN,
AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE
VERBREITUNG DIESER MITTEILUNG RECHTSWIDRIG IST.

Holzgerlingen, 3. Dezember 2015 — Curetis N.V. (die „Gesellschaft“ und zusammen
mit der Curetis AG, „Curetis“), ein Unternehmen, das zukunftsweisende
molekulardiagnostische Lösungen entwickelt, hat heute die teilweise Ausübung der
Mehrzuteilungsoption (wie unten definiert) durch RBC Capital Markets, dem Sole
Global Coordinator im Auftrag der Konsortialbanken RBC Capital Markets, Bank
Degroof Petercam und ICF Bank AG, sowie das Ende der Stabilisierungsphase im
Rahmen ihres Börsengangs an der Euronext in Amsterdam und an der Euronext in
Brüssel (das „Angebot“ oder der „Börsengang“) bekannt gegeben.

Als Teil des Börsengangs hatte Curetis, wie im Wertpapierprospekt vom 27.
Oktober 2015 beschrieben, dem Sole Global Coordinator im Auftrag der
Konsortialbanken die Option eingeräumt, bis zu 600.000 zusätzliche Aktien zum
Angebotspreis von je EUR 10,00 zu erwerben, die während eines Zeitraums von 30
Kalendertagen nach der Börsenzulassung und dem ersten Handelstag der Curetis
Aktien an der Euronext in Amsterdam sowie an der Euronext in Brüssel (d.h. dem
11. November 2015) auszuüben war (die „Mehrzuteilungsoption“).

Am 3. Dezember 2015 hat der Sole Global Coordinator im Auftrag der
Konsortialbanken die Mehrzuteilungsoption über 431.033 Aktien ausgeübt und damit
zusätzliche Bruttoerlöse in Höhe von EUR 4.310.330 für Curetis erzielt.

Einschließlich der ausgeübten Mehrzuteilungsoption beläuft sich damit das
Angebot auf insgesamt 4.431.033 Angebotsaktien, was 28,5% aller 15.538.411 nach
Abschluss der Transaktion ausgegebenen Aktien der Gesellschaft entspricht.

Die neuen Aktien werden an der Euronext in Amsterdam sowie an der Euronext in
Brüssel gehandelt und am oder um den 7. Dezember 2015 ausgegeben und stehen im
Rang pari passu mit den bereits bestehenden Aktien.

Details der Stabilisierungsmaßnahmen, die von RBC Capital Markets als
 Stabilisierungsmanager vorgenommen wurden, sind im Anhang A aufgeführt.

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Kontakt
Curetis AG
Max-Eyth-Str. 42
71088 Holzgerlingen
Tel. 07031 – 49195-10
pr@curetis.com
www.curetis.com – www.unyvero.com

Medien- und Investorenanfragen
akampion
Dr. Ludger Wess / Ines-Regina Buth
Managing Partner
info@akampion.com
Tel. 040 – 88 16 59 64
Tel. 030 – 23 63 27 68

Über die Curetis AG

Die Curetis AG ist ein 2007 gegründetes Molekulardiagnostikunternehmen, das sich
auf die Entwicklung und Kommerzialisierung von verlässlichen, schnellen und
kosteneffizienten Produkten für die Diagnostik von schweren
Infektionskrankheiten konzentriert. Die Diagnostiklösungen von Curetis
ermöglichen die Schnellbestimmung von Krankheitserregern und
Antibiotikaresistenzmarkern binnen weniger Stunden. Andere derzeit verfügbare
Techniken benötigen dafür Tage oder Wochen.
Bis heute hat Curetis durch den Börsengang an der Euronext in Amsterdam und der
Euronext in Brüssel EUR 44,3 Millionen und über Private-Equity-Fonds mehr als
EUR 63,5 Millionen eingeworben. Firmensitz ist Holzgerlingen bei Stuttgart.
Curetis hat internationale Kooperationsvereinbarungen mit Heraeus Medical und
Cempra Inc. sowie diverse internationale Vertriebsvereinbarungen in Ländern
Europas, des Nahen Ostens sowie Asiens abgeschlossen.

Für weitere Informationen zu Curetis besuchen Sie bitte www.curetis.com

Wichtige rechtliche Hinweise

Diese Mitteilung dient lediglich zu Informationszwecken und ist kein Angebot,
und soll auch nicht dahingehend verstanden werden, zum Verkauf oder zur
Zeichnung und keine Ankündigung eines bevorstehenden Angebots zum Verkauf oder
zur Zeichnung oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur
Zeichnung und keine Ankündigung einer bevorstehenden Aufforderung zur Abgabe
eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Stammaktien aus dem Grundkapital
der Gesellschaft (die „Aktien“) in den Vereinigten Staaten von Amerika,
Australien, Kanada, Japan, Südafrika oder sonstigen Staaten bzw. an Personen, in
welchen bzw. an die ein solches Angebot, eine solche Aufforderung zur Abgabe
eines Angebots oder ein solcher Verkauf nach der dort anwendbaren Rechtsordnung
ohne vorherige Registrierung, Ausnahme von einer Registrierungspflicht oder
sonstige Anforderungen unrechtmäßig wären. Das Verbreiten dieser Mitteilung kann
nach bestimmten Rechtsordnungen vergleichbaren Beschränkungen unterliegen.
Personen, in deren Besitz diese Mitteilung gelangt, sollten sich über solche
Beschränkungen informieren und diese beachten. Diese Beschränkungen nicht zu
beachten, könnte die Verletzung des Wertpapierrechts solcher Rechtsordnungen
darstellen.

Die Aktien wurden nicht und werden nicht nach den Vorschriften des U.S.
Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung (der „Securities Act“)
registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika ohne vorherige
Registrierung und außerhalb des Anwendungsbereichs einer Ausnahmeregelung von
dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des U.S. Securities Act
nicht verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Gesellschaft beabsichtigt
weder die Registrierung eines Teils des Angebots in den Vereinigten Staaten,
noch die Durchführung eines öffentlichen Angebots der Aktien in den Vereinigten
Staaten. Die hier erwähnten Wertpapiere dürfen nicht in Australien, Kanada,
Japan, Südafrika, oder Einwohnern oder Staatsangehörigen direkt bzw. für
Rechnung oder zugunsten von Einwohnern oder Staatsangehörigen von Australien,
Kanada, Japan, Südafrika öffentlich angeboten oder verkauft werden.

Die Gesellschaft hat ein öffentliches Angebot in keinem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums („EWR“) mit Ausnahme der Bundesrepublik
Deutschland und den Niederlanden autorisiert. In einem anderen Mitgliedstaat des
EWR als der Bundesrepublik Deutschland und den Niederlanden, der die
Prospektrichtlinie umgesetzt hat, (ein „Relevanter Mitgliedsstaat“) wurden und
werden keine Handlungen unternommen, die in einem Relevanten Mitgliedsstaat ein
öffentliches Angebot darstellen würden, das die Veröffentlichung eines Prospekts
erfordern würde. Dementsprechend dürfen die Aktien in Relevanten Mitgliedstaaten
nur:

(i) juristischen Personen, die in der Prospektrichtlinie als „qualifizierte
Investoren“ definiert werden; oder
(ii) unter sonstigen Umständen, die vom Anwendungsbereich des Artikel 3 Abs. 2
der Prospektrichtlinie erfasst werden,

angeboten werden.

Für die Zwecke dieses Absatzes bedeutet „Öffentliches Angebot“ eine Mitteilung
jedweder Form oder Art mit ausreichend Informationen über die Bedingungen des
Angebots und die angebotenen Aktien, um einen Anleger in die Lage zu versetzen,
über die Ausübung, den Kauf oder die Zeichnung von Aktien zu entscheiden, so wie
diese Definition im jeweiligen Mitgliedstaat im Rahmen der Umsetzung der
Prospektrichtlinie in diesem Mitgliedstaat definiert ist. Der Ausdruck
„Prospektrichtlinie“ bezeichnet die Richtlinie 2003/71/EU (in aktueller Fassung,
einschließlich der Richtlinie 2010/73/EU) und beinhaltet sämtliche
Umsetzungsmaßnahmen in den Relevanten Mitgliedsstaaten.

In dem Vereinigten Königreich wird diese Mitteilung und jegliche andere
Mitteilungen im Zusammenhang mit den Aktien nur verteilt an und richtet sich nur
an, und jede Investition oder Investitionsaktivität, auf die sich diese
Mitteilung bezieht, erfolgt nur durch „qualifizierte Investoren“ (gemäß
Definition in Artikel 86(7) des Financial Services and Markets Act 2000), die
(i) Personen sind, welche professionelle Erfahrung im Umgang mit Investitionen
haben, welche unter die Definition eines „professionellen Anlegers“ gemäß
Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 („Financial
Promotion“) Order 2005 (die „Order“) fallen oder (ii) vermögende Gesellschaften
(High Net Worth Entities) sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order
fallen (alle diese Personen werden zusammen als „Relevante Personen“
bezeichnet). Diese Mitteilung richtet sich ausschließlich an Relevante Personen.
Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht aufgrund dieses
Dokuments handeln oder sich auf dieses Dokument oder seinen Inhalt verlassen.
Die Aktien sind ausschließlich für Relevante Personen erhältlich und jede
Einladung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Aktien bzw.
jedes Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten
Personen eingegangen.

Die Gesellschaft hat keinerlei Schritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
und den Niederlanden vorgenommen, die ein Angebot der Aktien oder den Besitz
bzw. die Verteilung dieser Mitteilung oder sonstiger Angebotsunterlagen
bezüglich der Aktien in anderen Jurisdiktionen außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland und den Niederlanden erlauben würde.

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot im Sinne der Prospektrichtlinie noch
einen Prospekt dar. Aktien werden ausschließlich auf Grundlage der
Informationen, die in Zusammenhang mit diesem Angebot im allgemein verfügbaren
Wertpapierprospekt enthalten sind, zum Kauf angeboten, und jeder Investor sollte
seine Investition ausschließlich auf dieser Grundlage tätigen. Der
Wertpapierprospekt ist auf der Webseite des Unternehmens erhältlich.

Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf Grundlage der
derzeitigen Ansichten, Erwartungen und Annahmen des Managements der Gesellschaft
erstellt wurden. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und
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tatsächlichen Resultate, Ergebnisse und Ereignisse wesentlich von den
ausdrücklich oder implizit in dieser Mitteilung genannten oder beschriebenen
abweichen können. Zukunftsgerichtete Aussagen lassen sich unter anderem an
Begriffen wie „meinen“, „damit rechnen“, „erwarten“, „schätzen“, „dürfte“,
„könnte“, „sollte“, „würde“, „werden“, „beabsichtigen“, „planen“ oder deren
jeweilige Verneinungen oder an ähnlichen Begriffen erkennen. Die tatsächlichen
Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse können wesentlich von den darin
beschriebenen abweichen, aufgrund von, unter anderem, Veränderungen des
allgemeinen wirtschaftlichen Umfelds oder der Wettbewerbssituation, Risiken in
Zusammenhang mit Kapitalmärkten, Wechselkursschwankungen und dem Wettbewerb
durch andere Unternehmen, Änderungen in einer ausländischen oder inländischen
Rechtsordnung, schnellen technischen Veränderungen und aufgrund von
Veränderungen auf den Märkten, in denen die Gesellschaft aktiv ist, sowie
aufgrund vieler anderer Risiken, die spezifisch sind für die Gesellschaft und
ihre operative Tätigkeit, oder durch andere Faktoren. Die Gesellschaft übernimmt
keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren.

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einem darauf gerichteten Vertrag darauf verlassen werden. Das Anbieten oder das
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In Zusammenhang mit dem Börsengang handeln die Konsortialbanken ausschließlich
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Die Konsortialbanken oder ihre Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen
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Weitergabe in schriftlicher, mündlicher, optischer oder elektronischer Form
erfolgt, sowie der Art der Übertragung oder Zurverfügungstellung sowie jedwedem
Schaden der aus welchem Grund auch immer aus der Verwertung dieser Ankündigung
oder ihres Inhalts oder in anderem Zusammenhang damit entsteht.

Anhang A

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|Datum der Stabilisierungsmaßnahme|Preisspanne der Stabilisierungsmaßnahme|
| |(EUR) |
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|11. November 2015 |? 10,00 |
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