DAC8 ab 2026: Wenn das Finanzamt Krypto-Daten erhält – spezialisierte Strafverteidigung für Beschuldigte

DAC8 ab 2026: Wenn das Finanzamt Krypto-Daten erhält – spezialisierte Strafverteidigung für Beschuldigte
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Krefeld – Kryptowährungen galten lange als anonym. Damit ist es vorbei: Seit dem 1. Januar 2026 verpflichtet das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) zur Umsetzung der EU-Richtlinie DAC8 Kryptobörsen und Handelsplattformen, steuerrelevante Nutzerdaten an die Finanzbehörden zu melden. In Kombination mit Sammelauskunftsersuchen, Blockchain-Forensik und FIU-Verdachtsmeldungen führt das zu deutlich mehr Ermittlungsverfahren gegen private Anleger, Trader und Unternehmen.

Die spezialisierte Praxis Crypto Anwalt der Kanzlei Pauls Cörper Rechtsanwälte aus Krefeld verteidigt bundesweit Beschuldigte bei den typischen Vorwürfen im Zusammenhang mit Kryptowährungen:

* Krypto-Steuerhinterziehung (§ 370 AO) – nicht erklärte Gewinne, Staking, DeFi, Selbstanzeige (§ 371 AO)
* Geldwäsche mit Kryptowerten (§ 261 StGB) – einschließlich leichtfertiger Geldwäsche und P2P-Handel
* Vorwürfe rund um Darknet-Marktplätze (§ 127 StGB, BtMG)
* Beschlagnahme und Einziehung von Kryptowerten (§§ 94, 111b ff. StPO, §§ 73 ff. StGB) sowie Wallet-Forensik

„Viele Betroffene unterschätzen, wie schnell aus einer Datenmeldung ein Strafverfahren wird – und reden sich bei der ersten Vernehmung um Kopf und Kragen“, sagt Tim Cörper, Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Steuerrecht. „Die wichtigste Regel lautet: schweigen und vor jeder Aussage einen spezialisierten Verteidiger einschalten. Gerade an der Schnittstelle von Steuer- und Strafrecht entscheidet die frühe Weichenstellung über den Ausgang.“

Die Doppelqualifikation als Fachanwalt für Straf- und Steuerrecht ist im Krypto-Bereich entscheidend, weil sich steuerliche Mitwirkungspflichten und das strafrechtliche Schweigerecht regelmäßig überschneiden. Crypto Anwalt begleitet Mandanten von der ersten Vorladung über Hausdurchsuchung und Kontosperre bis zur Hauptverhandlung – und prüft, ob eine strafbefreiende Selbstanzeige noch möglich ist.

Weiterführende, laufend aktualisierte Fachinformationen zu Krypto-Strafrecht, DAC8, Selbstanzeige und Beschlagnahme finden Betroffene unter crypto-anwalt.com.

Pressekontakt:
Pauls Cörper Rechtsanwälte

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    47798 Krefeld
    Tel.: 02151 5698000
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