Im Jahr 2019 verfügt die Bundesagentur für Arbeit
(BA) sowohl bei der beitragsfinanzierten Versicherungsleistung als
auch erstmals bei der steuerfinanzierten Grundsicherung über
auskömmliche Finanzmittel.
„Obwohl durch die Beitragssatzsenkung rund sechs Milliarden Euro
weniger eingenommen werden, steht weiterhin ausreichend Geld für die
Finanzierung von Fördermaßnahmen in der Arbeitslosenversicherung zur
Verfügung. Das neue Budget für die Grundsicherung trägt dem Umstand
Rechnung, dass wir mit unseren Kolleginnen und Kollegen in den
Jobcentern zur sozialen Sicherung von rund sechs Millionen Menschen
beitragen – und das unter schwierigen Bedingungen. Außerdem wissen
wir, dass mit intensiver Betreuung der Menschen und deren Familien
Erfolge im Bereich Langzeitarbeitslosigkeit und Prävention erzielt
werden können,“ so BA-Finanzvorstand Valerie Holsboer.
Steuerfinanziert
Der Bund erhöht für das Jahr 2019 die Mittel für
Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten der Jobcenter um
insgesamt zehn Prozent bzw. rund eine Milliarde Euro auf 10,4
Milliarden Euro.
Das Budget für Eingliederungsleistungen wird im Vergleich zum
Vorjahr um über 400 Millionen Euro erhöht. Damit können die Jobcenter
Weiterbildungen und Maßnahmen finanzieren sowie Zuschüsse an
Arbeitgeber zahlen. Darin enthalten sind ebenfalls die Investitionen
für den Sozialen Arbeitsmarkt (rund 900 Millionen Euro), den die
Jobcenter ab dem 1. Januar 2019 nutzen können. Zusätzlich können bis
zu 700 Millionen Euro aus dem sogenannten Passiv-Aktiv-Transfer
eingesetzt werden: Bei diesem neuen Finanzierungsinstrument handelt
es sich um eingesparte Mittel aus dem Arbeitslosengeld II, die für
die Finanzierung des Sozialen Arbeitsmarktes verwendet werden können.
Das Budget für Verwaltungsaufgaben (Personal- und Sachausgaben)
der Jobcenter 2019 beträgt 5,5 Milliarden Euro und steigt damit um
rund 500 Millionen Euro.
Beitragsfinanziert
Die BA setzt mit ihrem beitragsfinanzierten Haushalt in der
Arbeitslosenversicherung für 2019 wichtige Impulse für Weiterbildung
und Qualifizierung. Die Finanzmittel für die Weiterbildungsförderung
werden im BA-Haushalt von 1,66 Milliarden auf 2,10 Milliarden Euro
aufgestockt. Für alle arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sind im
Haushalt im kommenden Jahr rund 10 Milliarden Euro vorgesehen.
Die Finanzen 2019 im Überblick:
Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bundeshaushalt / Steuermittel)
Arbeitslosengeld II: 20,6 Milliarden Euro (darunter:
Passiv-Aktiv-Tausch: 0,7 Milliarden Euro)
Eingliederungsleistungen: 4,9 Milliarden Euro
Verwaltungsausgaben: 5,5 Milliarden Euro (inklusive
Ausgabemittelreste)
Arbeitslosenversicherung (BA-Haushalt/Beitragsmittel)
Arbeitslosengeld I: 14,4 Milliarden Euro
Aktive Arbeitsförderung: 10 Milliarden Euro
Einnahmen: 35,1 Milliarden Euro
Ausgaben: 34,5 Milliarden Euro
Weitere Informationen finden Sie im Mediendienst der Bundesagentur
für Arbeit.
Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf Twitter.
Pressekontakt:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487
Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell