Das Kopftuchurteil legitimiert Vorurteile, anstatt zu integrieren / Kommentar von Christian Rath

Eigentlich war die leidige Kopftuchfrage geklärt. Bei
Lehrerinnen und Erzieherinnen darf das muslimische Kopftuch nicht pauschal
verboten werden, so das Bundesverfassungsgericht 2015. (…) Leider hat ein
anderer Senat des Bundesverfassungsgerichts solche Kopftuchverbote in der Justiz
nun gebilligt. Das Tragen eines Kopftuches wird von Karlsruhe als abweichendes
Verhalten bezeichnet, das die Neutralität der Justiz gefährden könnte. Auch
hier wird eine Botschaft ankommen: Der Islam gehört doch nicht zu Deutschland.
(…) Ein Verfassungsgericht sollte die Grundrechte von Minderheiten schützen,
statt Vorurteile zu legitimieren. http://mehr.bz/s3ypw3 (BZ-Plus)

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