Seit
01.01.19 gilt das neue Verpackungsgesetz, das insbesondere weitreichende
Auswirkungen auf die Hersteller von Verpackungen hat. Als Hersteller gilt dabei, wer
verpackte Ware erstmalig gewerblich in Umlauf bringt. Betroffen sind neben den
Produzenten auch Händler im Online-Bereich.

Ziel des Verpackungsgesetzes
Aufgrund des
verstärkten Umwelt-Bewusstseins und der Diskussionen um den Klimawandel soll das
Verpackungsgesetz einen Mehrwert schaffen, indem es das Recycling stärkt. Ziel ist, den Anteil
an Mehrwegverpackungen zu erhöhen und Verpackungsabfälle deutlich zu
reduzieren. Wer Verpackungen produziert, wird stärker an den Entsorgungskosten
beteiligt. Daher müssen sich die Hersteller von Verpackungen an einem dualen
Entsorgungssystem beteiligen. Dies betrifft allerdings nur „gefüllte“ Verpackungen
und nicht leere. Das bedeutet praktisch, dass Verpackungen nicht mehr selbst
zurückgenommen werden dürfen, sondern über duale Systeme entsorgt werden
müssen. Dies soll den dualen Systemen ermöglichen, ihre Entsorgung (Gelbe
Tonnen, Container) zu finanzieren.
Auswirkungen des Verpackungsgesetzes auf
Online-Händler
Die
gravierendste Auswirkung ist die Registrierungspflicht. Jeder Hersteller muss
sich, bevor er erstmalig eine verpackte Ware verschickt, bei der „Zentralen
Stelle Verpackungsregister (ZSVR)“ registrieren. Nicht registrierte
Verpackungen dürfen nicht mehr vertrieben werden. Das Hersteller-Register LUCID
ist online einsehbar, sodass jeder kontrollieren kann, ob der Hersteller, der
die Verpackung in Umlauf bringt, sich bereits registriert hat. Ein Onlineshop, der Getränke
vertreibt, muss den Endverbraucher darauf hinweisen, dass er der Letztnutzer ist, damit
der Konsument sich bewusst für eine nachhaltige Verpackung entscheiden kann.
Auch die Pfandpflicht wird ausgeweitet, und zwar auf Fruchtsäfte und
Mischgetränke mit einem Molkegehalt von über 50 %. Jeder Online-Händler hat
seine Registrierungsnummer dem gewählten dualen System weiterzuleiten. Und
damit es nicht zu unbürokratisch abläuft, ist jeder Online-Händler
verpflichtet, alle an das Duale System gemeldeten Daten auch der ZSVR
mitzuteilen.
Welche Verpackungen sind betroffen?
Die
verpflichtende Registrierung gilt für Verkaufsverpackungen, die an private
Endverbraucher verkauft werden. Dazu gehören gemäß Verpackungsgesetz auch
Gastronomiebetriebe, Freiberufler, Kliniken, Kantinen – praktisch alle
Verbraucher, die über den Hausmüll entsorgen und keine gewerblichen Mülltonnen
aufgestellt haben. Welche Verpackungen konkret unter diese Regelung fallen,
sind im Katalog Systembeteiligungspflicht aufgelistet.
Wo bekommen Online-Händler Unterstützung?
Damit Online-Händler und alle anderen Betroffenen nicht allein gelassen werden, gibt es verschiedene Stellen, die kostenlose Unterstützung anbieten. Eine Anlaufstelle ist die örtliche IHK. Aber auch die auf der Website der ZSVR und des „Grünen Punktes“ gibt es hilfreiche Tipps. Die ZVSR hat einen Katalog mit den wichtigsten Fragen zur Umsetzung des Verpackungsgesetzes zusammengestellt. Beim „Grünen Punkt“ gibt es auch einen FAQ-Katalog sowie einen übersichtlichen Flyer zu den Neuregelungen und zur Registrierung. So vermeidet jeder Online-Händler drohende Abmahnungen mit Bußgeldern.