Das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW

Ein Jahr Tariftreue- und Vergabegesetz NRW
16. Mai 2014, Düsseldorf
Das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) wirft im täglichen Umgang sowohl bei öffentlichen Auftraggebern als auch Bietern viele Fragen und Anwendungsprobleme auf. Beispiele sind:
?Welche Verpflichtungserklärungen müssen Auftraggeber fordern bzw. Bieter einreichen?
?Wann und wie sind die Verpflichtungserklärungen zu fordern?
?Was passiert, wenn Bieter ?falsche Erklärungen? abgeben?
?Wie müssen die Vorgaben zur Zahlung des Mindestlohns oder zur Frauenförderung praktisch im Betrieb umgesetzt werden? Was müssen Auftragnehmer dokumentieren?
?Verschiedene Klagen wurden gegen das Gesetz eingereicht und sind zum Teil noch anhängig. Unter anderem liegt das TVgG NRW, wie auch das Vergabegesetz des Landes Rheinland-Pfalz, dem EuGH vor. Dieser wird prüfen, ob die Verpflichtung in den Gesetzen, dass Bieter ihren Arbeitnehmern bestimmte Mindestlöhne zahlen müssen, gegen Europarecht verstößt.
Was bedeutet das für die Praxis ? jetzt und in Zukunft?
Roswitha Brackmann, Richterin und stellvertretende Vorsitzende des Vergabesenats des OLG Düsseldorf, wird aus der Rechtsprechung, die bereits zum TVgG NRW ergangen ist, berichten.
Jasmin Deling, Referatsleiterin im Referat für Vergaberecht und TVgG NRW im Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen, wird über die derzeitigen Überlegungen zur Überarbeitung des TVgG NRW referieren.
Dr. Isabel Niedergöker, Mag. rer. publ., erörtert im Anschluss Praxisfragen und zeigt ?Fallen? auf. Gern können Teilnehmer vorab Fragen einreichen, die dann als Teil des Vortrags beantwortet werden.
Die Veranstaltung richtet sich an alle, die tagtäglich mit dem Gesetz in Berührung kommen ? sowohl auf Bieter- als auch auf Auftraggeberseite.
Seminarzeit: 10:30 Uhr ? 14:30 Uhr
Ort:
Sozietät HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
Georg-Glock-Straße 4, 40474 Düsseldorf
Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: www.heuking.de
Besucherparkplätze stehen in der Tiefgarage zur Verfügung
Gebühr:
150,- Euro zzgl. MwSt.
http://www.fuehrungskraefte-forum.de/?page_id=1507

Behörden Spiegel – die Zeitung für den Öffentlichen Dienst
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