Baurecht: Was sind“Allgemein anerkannte Regeln der Technik“und welche Auswirkungen haben diese auf die Mangelhaftung?

von Rechtsanwalt Prof. Christian Zanner, Wollmann & Partner GbR, Berlin

Das Baurecht hat für Verbraucher eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung, weil in der Regel eine Familie nur einmal im Leben ein Haus bauen oder z.B. eine Eigentumswohnung renovieren lässt. Daher ist es notwendig, die Grundregeln des Baurechts zu kennen oder sich entsprechend vertrauensvoll beraten zu lassen.

Eine der Hauptbegriffe soll hier erklärt werden. Prof. Zanner von Wollmann & Partner: &quo

Abendseminare für Berufstätige

Abendseminare für Berufstätige

Was wir heute alles wissen sollten grenzt oft an die totale Überforderung. Und dann die nächste Frage: Woher die Zeit nehmen, überhaupt Neues zu lernen? Wann sollen wir uns den ganzen neuen Anforderungen stellen? Wie komme ich überhaupt an das benötigte Wissen? Und was kann man tun, um sich zu motivieren?

Die Mitarbeiter der Medienakademie cimdata, die bislang in der beruflichen Weiterbildung und Firmenschulungen am Tage aktiv sind, haben sich darüber Gedanken gem

Liebesroman: Verschenkte Träume…Rebecca (von Deborah I. Morisson, Autorin aus Burghausen / Landkreis Altötting, Oberbayern)

Als die junge und schöne Rebecca Darfoss auf einem Jazz-Konzert dem attraktiven Frank begegnet, ist es Liebe auf den ersten Blick. Rebecca schwebt wie auf Wolken, bis die Wahrheit sie wieder auf den Boden der Tatsachen befördert: Frank ist verheiratet! Überwältigt von ihrem Schmerz will Rebecca die Beziehung sofort beenden, doch Frank beteuert ihr seine Liebe. Über Jahre hinweg klammert sich Rebecca an die falsche Hoffnung, dass Frank sich irgendwann zu ihr bekennt. Die

Immobilienrecht – Zum Umfang des Schadensersatzanspruchs bei Rückabwicklung eines Wohnungskaufvertrages, wenn es sich nicht um eine Schrottimmobilie gehandelt hat

von Rechtsanwalt und Notar Dr. Joachim Börner, Wollmann & Partner GbR, Berlin

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat am 22.12.2009 (Az.: 17 U 50/09) entschieden, dass bei Geltendmachung des sog. großen Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung der Käufer (Verbraucher oder Anleger) einer mangelhaften Eigentumswohnung den gezahlten Kaufpreis, die Vertragskosten und Grundbuchgebühren, die Aufwendungen an die Mietpartei, die Finanzierungskosten, die außergerichtl