ÜBERWACHUNG DER MITARBEITER BEI AMAZON ZULÄSSIG

ÜBERWACHUNG DER MITARBEITER BEI AMAZON ZULÄSSIG

Liebe Leserinnen und Leser,

mit der Frage, wann eine Überwachung von Mitarbeitern zulässig ist, hat sich das VG Hannover beschäftigen dürfen und kam dabei zu einem auf den ersten Blick überraschenden Urteil: eine intensive Überwachung der Arbeit aus logistischen Zwecken, aber auch zur objektiven Beurteilung der Leistung kann, trennscharf durchgeführt, möglich sein. Bei der Beklagten handelt es sich um Amazon aus Winsen.