Rezeption, Anmeldung und Empfang als Aushängeschild Ihres Unternehmens

Rezeption, Anmeldung und Empfang als Aushängeschild Ihres Unternehmens

Der erste Kontakt zu einem Unternehmen entsteht am und über den Empfang. Hier entwickeln sich erste Eindrücke, die sich oftmals als die entscheidendsten und hartnäckigsten für die weitere Beziehungsstruktur darstellen. Ein konsequentes, professionelles und kundenorientiertes Verhalten im Empfangsbereich gegenüber Besuchern und Gästen kann sich daher zum entscheidenden unternehmerischen Image- und Erfolgsfaktor entwickeln. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in die

Praxisverkauf: Keine Steuerermäßigung für den variablen Kaufpreis

Praxisverkauf: Keine Steuerermäßigung für den variablen Kaufpreis

Wer eine Praxis verkauft, der muss neben dem Festkaufpreis vereinbarte variable Kaufpreisbestandteile erst zum Zeitpunkt ihrer Zahlung als nachträgliche Einnahmen voll versteuern. Der variable Kaufpreis ist nicht dem steuerlich zu begünstigenden festen Verkaufspreis einzubeziehen.
Hintergrund
In der Praxis werden Preise für den Kauf einer Praxis oft variabel gestaltet. Gerade Kaufverträge von MVZ-Investoren sehen solche „Earn-Out-Komponenten“ immer dann vor, wenn

MVZ: Mit welcher Rechtsform Sie am meisten Steuern sparen können

MVZ: Mit welcher Rechtsform Sie am meisten Steuern sparen können

Medizinische Versorgungszentren in der Rechtsform einer GmbH erfreuten sich in den vergangenen Jahren besonderer Beliebtheit. Nicht zuletzt weil viele glauben, dass sie mit der GmbH Steuern sparen können. Doch ist die GmbH wirklich geeignet, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu ersetzen?
Vor 20 Jahren hat der Gesetzgeber mit dem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) einen neuen Leistungserbringer in der vertragsärztlichen Versorgung zugelassen. Da das MVZ grundsätzlich di

Die Zulassung beim Praxisverkauf weitergeben– so geht es

Die Zulassung beim Praxisverkauf weitergeben– so geht es

Beim Verkauf der Vertragsarztpraxis ist die Zulassung ein wertvolles Asset. Direkt verkaufen kann man sie aber nicht. Verkaufswillige müssen sie durch den Zulassungsausschuss auf den Nachfolger übertragen lassen. Das müssen sie aber richtig machen.
Die Vertragsarztzulassung ist ein „höchstpersönliches Statusrecht“ und lässt sich nicht übertragen, denn die Entscheidung über die Zulassung liegt im Nachbesetzungsverfahren allein beim Zulassungsaus