Sinn oder Unsinn: Shop-Betreiber sehen EU-Verordnung skeptisch
Langsam wird die Zeit knapp: Im Mai nächsten Jahres wird die neue
EU-Datenschutz-Grundverordnung rechtskräftig und damit für alle
verbindlich. Laut einer Umfrage von Trusted Shops unter 350
Online-Händlern haben zwei Drittel (63 Prozent) noch keine
Umstrukturierungen an die ins Haus stehenden Auflagen vorgenommen.
Auch ist die überwiegende Mehrheit der Ansicht, dass mit den neuen
Datenschutz-Bestimmungen der beabsichtigte bessere Verbraucherschutz
nicht erreicht werden könne (54 Prozent).
Wenige Monate vor Inkrafttreten der neuen
EU-Datenschutzbestimmungen sind die Meinungen und Stimmungen der
Online-Händler dazu größtenteils von Unkenntnis und Ablehnung
geprägt. Obwohl alle betroffen sind, die über E-Commerce Umsätze
erzielen, ist rund 36 Prozent der befragten Internethändler die
bevorstehende Neufassung des Datenschutzes gänzlich unbekannt.
Lediglich knapp zwei Drittel (64 Prozent) haben bislang überhaupt von
der Datenschutz-Grundverordnung gehört. Jedoch sind sich nur 46
Prozent davon darüber im Klaren, welche Neuerungen diese für die
Shop-Betreiber bereithält.
„Angesichts dieser Wissensdefizite erscheint es nicht
verwunderlich, dass zwei Drittel der befragten Online-Händler immer
noch keine Vorbereitungen getroffen haben, um die Prozesse an die
neuen Auflagen anzupassen – ungeachtet des schwindenden
Zeitfensters,“ sagt Datenschutzexperte Rafael Gomez-Lus von Trusted
Shops.
Knapp die Hälfte (48 Prozent) befürchtet, dass mit der Einführung
ein erheblicher Mehraufwand verbunden ist. Der wird den meisten
sicherlich nicht leicht von der Hand gehen, denn die Sinnhaftigkeit
der neuen Verordnung wird von vielen Shopbetreibern in Frage gestellt
wird: Das Lager der Skeptiker ist geringfügig größer als das der
Befürworter (30 Prozent vs. 31 Prozent). Bemerkenswert ist
allerdings, dass derzeit die Meinungslosen die größte Gruppe stellen
– 39 Prozent sind sich noch im Unklaren darüber, was sie von dem
Vorhaben halten sollen.
„Nur gerade einmal knapp 30 Prozent der befragten Online-Händler
haben offenbar bis jetzt überhaupt irgendwelche Vorkehrungen
getroffen. Sicherlich ist das in einem erheblichen Maße auf fehlendes
Wissen, aber auch auf die Komplexität des Themas zurückzuführen“, so
Gomez-Lus weiter.
Vor diesem Hintergrund ist es auch wenig verwunderlich, dass sich
rund jeder Vierte bislang kein Urteil darüber gebildet hat, ob der
Datenschutz für Verbraucher durch die EU-Verordnung verbessert werden
könne. Davon sind derzeit nur rund 21 Prozent der Onlinehändler
überzeugt. Der überwiegende Teil (54 Prozent) ist allerdings der
Meinung, dass mit dem Vorhaben das gesteckte Ziel nicht erreicht
werden könne. Inwieweit diese Ablehnung auf fehlende Kenntnisse
zurückzuführen ist, bleibt Spekulation. Bis spätestens Mai 2018
werden sie sich diese aber informiert und Vorbereitungen getroffen
haben müssen, um möglichen Strafen des Gesetzgebers vorzubeugen.
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