Schätzungsweise 90 Prozent der deutschen
Unternehmen besitzen noch kein angemessenes
Datenschutz-Managementsystem. Doch der aktuelle Entwurf der
EU-Datenschutzverordnung will die Effektivität der Schutzfunktion
deutlich erhöhen. Unternehmen, die diese datenschutzrechtlichen
Vorgaben nur halbherzig umsetzen, gehen jetzt ein großes Risiko ein.
Denn der Entwurf sieht erstmals harte Geldstrafen in Höhe von bis zu
zwei Prozent des weltweiten Umsatzes vor. Daher sollten Firmen
schnellstmöglich ein Datenschutz-Management aufbauen. Das ist das
Ergebnis einer Expertenanalyse von Steria Mummert Consulting.
Der Entwurf der EU-Kommission zur Datenschutzverordnung wurde
bisher in der Öffentlichkeit überwiegend aus Sicht der Verbraucher
diskutiert. Vor dem Hintergrund wachsender Bedenken gegen die
Sammlung personenbezogener Daten durch soziale Netzwerke erscheint
die Verordnung als notwendige politische Maßnahme, um der
missbräuchlichen Nutzung dieser Daten entgegenzuwirken. Für die
Mehrzahl der Unternehmen ist jedoch besonders relevant, dass die
Kommission die Effektivität des Datenschutzes künftig erheblich
steigern möchte. Bisher gaben sich viele Firmen damit zufrieden, eine
Datenschutzerklärung in den Webauftritt zu integrieren, Passagen zum
Datenschutz in Vertragstexte aufzunehmen und ab einer bestimmten
Unternehmensgröße einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Weder
Verbraucherbeschwerden noch die drohenden Sanktionen bei Verstößen
ließen es wirtschaftlich erscheinen, darüber hinausgehende Maßnahmen
zu ergreifen.
„Dieser eher reaktive Umgang mit dem Thema Datenschutz erweist
sich mit Inkrafttreten der neuen Verordnung als riskant. Unabhängig
davon, ob der Entwurf in einzelnen Punkten noch geändert wird, ist
deutlich, dass die Datenschutzvorgaben künftig mittels harter
Sanktionen durchgesetzt werden“, sagt Markus Katz von Steria Mummert
Consulting. Der aktuelle Entwurf sieht erstmals Geldbußen vor, die
proportional zum weltweiten Umsatz eines Unternehmens festgelegt
werden. 0,5 Prozent werden fällig, wenn das Unternehmen den
Betroffenen zum Beispiel nicht unverzüglich antwortet, ein Prozent
Strafe droht zum Beispiel bei nicht rechtzeitiger Datenlöschung und
zwei Prozent vom weltweiten Umsatz können verhängt werden, wenn eine
Firma personenbezogene Daten ohne ausreichende Rechtsgrundlage
verarbeitet.
„Zur Vermeidung der teilweise für die Geschäftsleitung unbekannten
Risiken müssen Unternehmen ein angemessenes
Datenschutz-Managementsystem betreiben“, sagt Stefan Beck,
Datenschutzexperte bei Steria Mummert Consulting. „Dazu ist es
erforderlich, mindestens die existierenden Vorgaben zu kennen, zu
analysieren und aus ihnen geeignete Maßnahmen abzuleiten. Es bedeutet
auch, Datenschutzprozesse aktiv zu gestalten. Denn lediglich reaktive
Maßnahmen vorzunehmen ist unbequem und mit einem hohen Aufwand
verbunden. Unternehmen, die diese Aufgabe erfolgreich umsetzen,
steigern dauerhaft ihre Effizienz und gehen zugleich wesentlich
weniger Risiken ein.“
Die im Entwurf vorliegende EU-Datenschutz-Grundverordnung wird
umgehend nach ihrer Verabschiedung wirksam und gewährt dann keinerlei
zeitlichen oder inhaltlichen Spielraum. Aufgrund des stetig
steigenden Interesses der Öffentlichkeit an Datenschutz ist mit einem
weiteren Anstieg der Beschwerden bei den Aufsichtsbehörden zu
rechnen.
Diese Meldung finden Sie auch unter www.steria-mummert.de.
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eine tiefe Kenntnis der Geschäftsmodelle seiner Kunden. Mit seinen
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