Die heute im Bundesrat erstmalig behandelte 
Gesetzesinitiative Schleswig-Holsteins, künftig beim Rückbau 
kerntechnischer Anlagen die bisherige Option des so genannten 
sicheren Einschlusses grundsätzlich auszuschließen, geht an den 
eigentlichen aktuellen Fragestellungen vorbei. Eine Gesetzesänderung 
würde zu keiner Beschleunigung des Rückbaus der im vergangenen Jahr 
stillgelegten Kernkraftwerke führen.
   Die deutschen Betreiber haben seit der endgültigen Stilllegung der
betroffenen Anlagen klar und deutlich gemacht, dass sie den Rückbau 
so zügig und so effizient wie möglich angehen und ihrerseits alles 
Erforderliche veranlassen werden. Dies ist sowohl durch eindeutige 
öffentliche Aussagen hierzu, als auch durch konkrete Maßnahmen 
(Antragsstellungen, Transparenz vor Ort etc.) belegt. Insofern hat 
kein Betreiber aktuell die atomrechtlich mögliche Option des sicheren
Einschlusses ins Auge gefasst. Einzelne Phasen beim Rückbau sind 
grundsätzlich bezüglich einer zügigen Abwicklung kaum bis gar nicht 
beeinflussbar. So benötigt es beispielsweise eine gewisse Zeit bis 
ein Kernkraftwerk nach der Abschaltung brennstofffrei ist. Andere 
Phasen sind dagegen in puncto schnelle Umsetzung sehr wohl 
beeinflussbar. Diese Phasen und die dazu gehörigen Rahmenbedingungen 
sind letztlich entscheidend für einen zügigen Rückbau und damit 
entscheidend für die Akzeptanz in der Bevölkerung. An erster Stelle 
ist hier ein verlässlicher und effizienter Rahmen im 
Genehmigungsverfahren zu nennen. Dazu gehören auch ein intensiver, 
kontinuierlicher Erfahrungsaustausch zwischen den Landesbehörden und 
die gegenseitige Übernahme von Best-Practices. Dem Bund kommt hier 
die wichtige Rolle der zielführenden und stringenten Koordinierung 
der Aktivitäten der Landesbehörden zu.
   Nicht zuletzt ist eine zeitnahe Inbetriebnahme des Endlagers 
„Schacht Konrad“ sowie Klarheit über die Einlagerungsbedingungen für 
die schwach- und mittelaktiven Reststoffe nicht nur für einen zügigen
Rückbau, sondern auch für die jetzt schon in den Kernkraftwerken 
lagernden Produktionsabfälle unverzichtbar. In diesem Zusammenhang 
ist der Bund als der für die Bereitstellung von Endlagern in 
Deutschland Verantwortliche aufgerufen, Ineffizienzen bei der 
Projektumsetzung bzw. im Schnittstellenbereich zwischen den 
beteiligten Organisationen zu reduzieren und damit eine weitere 
Verzögerung der Inbetriebnahme zu vermeiden. Zum Rückbau gehört auch 
seitens des Bundes Transparenz in der Frage, bis wann er ein Endlager
für hochaktive Abfälle in Deutschland zur Verfügung stellen und 
welche Auswirkungen dies für die Dauer der Zwischenlagerung haben 
wird. Eine de facto bei „null“ beginnende Standortsuche ohne 
vorherige Aussage zur Eignung des Salzstockes Gorleben würde dazu 
führen, dass vor 2050 in Deutschland kein Endlager zur Verfügung 
steht. Insofern ist der Bund gefordert, einen offenen und 
öffentlichen Dialog, insbesondere auch mit den Gemeinden an den 
Zwischenlagerstandorten, zu initiieren.
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